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Osnabrücker Zoll stellt 43 Unregelmäßigkeiten in Friseursalons und Barbershops fest

Friseur (Symbolbild)

42 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück kontrollierten am 5. April 2022 mehrere Friseursalons und Barbershops in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz. Die Beamten befragten dabei 236 Arbeitnehmerinnen und -nehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen und stellten insgesamt 43 Unregelmäßigkeiten fest.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 43 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 12 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In 12 Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 15 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in vier Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.


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