Bei einer Kontrolle auf der A30 bei Salzbergen haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle in der vergangenen Woche drei illegal beschäftigte Arbeitnehmer angetroffen. Sie befanden sich auf dem Rückweg von einer Baustelle im Raum Nordhorn zu ihrer Firma im Münsterland.
Die Ermittler wollten bei der Kontrolle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten. Dabei trafen die Beamten drei albanische Arbeitnehmer an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Beschäftigten keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.
Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt
Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurden nun gegen sie Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle dauern an.