Im Rahmen der Postabfertigung haben Beamte des Zollamts Fledder in einem Paket aus der Türkei am 29. November 2021 potenzsteigernde Arzneimittel gefunden. Hierbei handelte es sich um 10 Schachteln eines Viagra Generikum.
Da Privatpersonen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen dürfen, stellten die Zöllner die Medikamente sicher. Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat die Potenzmittel in Verwahrung genommen und wird das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in seiner Zuständigkeit fortführen.
In Deutschland dürfen keine Arzneimittel aus dem Ausland bezogen werden
Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Privatpersonen dürfen also nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen.
Hierbei ist zu beachten, dass Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat angeboten bzw. verkauft wird, kommt es dabei nicht an.
Daneben können Präparate, die bestimmte pflanzliche oder tierische Stoffe enthalten, auch den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Arzneimittel, die hier in Deutschland für das betreffende Anwendungsgebiet nicht erhältlich sind, können allerdings bei einer in Deutschland ansässigen Apotheke zu bestellen. Die Apotheke kann in diesem Fall das Arzneimittel im Ausland beziehen. Dafür wird vorab eine entsprechende ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung benötigt.