HASEPOST
 
HASEPOST

Osnabrücker werden von September bis November fürs Radfahren doppelt belohnt

Mit dem Bike Benefit können Osnabrückerinnen und Osnabrücker jetzt doppelt beim Radfahren punkten. / Foto: Bettina Meckel

Gute Nachrichten für alle fleißigen Radfahrerinnen und Radfahrer in Osnabrück: Wer von September bis November mit dem Rad in der Hasestadt unterwegs ist, kann jetzt ordentlich punkten und diese wiederum in Prämien umtauschen.

Mit der Bike Benefit Kampagne erradeln die Nutzerinnen und Nutzer der Bike-Citizens-App tolle Preise, Gutscheine und Rabatte. Die kostenlose App-Nutzung wird von der Stadt Osnabrück ermöglicht. Je öfter von September bis November in der Woche Fahrten mit dem Rad zurückgelegt werden, desto mehr Bonuspunkte kommen in der App zusammen. Eingelöst werden die Bonus-Punkte – Finneros genannt – bei lokalen Partnerbetrieben in der Stadt Osnabrück.

„Radfahren macht Spaß und trägt entscheidend zur Mobilitätswende bei. Die Bike-Citizens-App ist eine tolle Motivation, öfter auf das Rad zu steigen“, sagt Stadtbaurat Frank Otte. “Es geht es in erster Linie darum, möglichst viele Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen, und auch mal neue Strecken auszuprobieren.“ Die App belohnt neue Strecken, aber auch Fahrten am frühen Morgen oder nachts mit extra Punkten.

Alle Infos dazu gibt es hier.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion