HASEPOST
 
HASEPOST

Osnabrücker Vermögensverwalter Spiekermann & CO AG ist Digitalchampion 2022

Platz 1 für die Osnabrücker Vermögensverwalter beim bundesweiten Digital-Check der Gesellschaft für Qualitätsprüfung

Top-Ergebnis für die Spiekermann & CO AG. Die Osnabrücker Vermögensbetreuer belegen beim bundesweiten Digital-Check der unabhängigen Gesellschaft für Qualitätsprüfung den ersten Platz. Bei der Analyse des digitalen Ersteindrucks konnte die Spiekermann & CO AG damit als überhaupt nur einer von drei der insgesamt 294 getesteten unabhängigen Vermögensverwalter in ganz Deutschland überzeugen. „Die Gesamtbewertung 1,38 mit einer glatten 1 in Komfort und Service ist ein super Ergebnis und für uns gleichzeitig Bestätigung, mit den Anstrengungen in diesem Bereich auf dem richtigen Weg zu sein“, freut sich Vorstandssprecher Sebastian Kotte.

„Champions League Digital-Check: Exzellenz beim digitalen (Erst-) Eindruck“, ist die Analyse der Gesellschaft für Qualitätsprüfung überschrieben. Im Zentrum der umfassenden Untersuchung unter Berücksichtigung der „Vermögensverwalter-Suche“ vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland standen die drei gleichgewichteten Kategorien „Vermögensanlage und Vermögensverwaltung“, „Komfort und Services“ sowie „Features und Tools“ im Fokus. Im Gesamtergebnis stuft die Prüfgesellschaft nur drei Vermögensverwalter als „wirklich exzellent ein. Bedeutet: Sie schneiden mit ihrem Online-Auftritt besser als Note 2,0 ab“. Ein Kritikpunkt: Viele Vermögensverwalter betreiben sehr einfache und wenig aussagekräftige Webseiten. Nicht so die Spiekermann & CO AG. „Wir haben unseren Online-Auftritt nicht nur, weil das von uns erwartet wird und damit wir im Internet gefunden werden“, so Kotte: „Wir wollen Mandantinnen und Mandanten sowie allen Interessierten einen echten Service bieten und begeistern. Daran haben wir in den vergangenen Jahren verstärkt gearbeitet und die Auszeichnung als Digitalchampion ist eine schöne Belohnung dafür.“

In der Kategorie „Vermögensanlage und Vermögensverwaltung“ ging es unter anderem um die Übersicht der Leistungen, Transparenz, Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sowie alternative Produktangebote für die Geldanlage und Bewertung nachhaltiger Investments. Mit der Bestnote 1,73 überzeugte die Website der Spiekermann & CO AG hier ebenso wie in der Kategorie „Features und Tools“ (Note 1,4). Hier hat die Gesellschaft für Qualitätsprüfung unter anderem die Suchfunktion bei weitergehenden Fragestellungen, ein Kunden-Login und die Möglichkeit einer Online-Vermögensverwaltung bewertet. Unter anderem ausschlaggeben für die gute Bewertung  ist, dass der Osnabrücker Vermögensverwalter nicht nur auf der Website, sondern auch in den sozialen Business Netzwerken aktiv informiert.

Herausragend fällt das Ergebnis für die Spiekermann & CO AG in der Kategorie „Komfort und Services“ aus. Die Antworten auf die Fragen nach Angeboten für ein ganzheitliches Vermögensmanagement inklusive Expertennetzwerk, Marktberichten und Publikationen zu Dienstleistungen und aktuellen Themen, einem Newsletter inklusive Archiv sowie der Möglichkeit im Vorfeld einer Terminvereinbarung ganz einfach Informationen anfordern zu können, überzeugten die unabhängigen Prüfer. Das Ergebnis: Note 1 für die Vermögensbetreuer aus Osnabrück und die Auszeichnung zum Digitalchampion 2022. 


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion