Über modifizierte Apps wurden die illegalen Pay-TV Angebote den Kunden zur Verfügung gestellt. Mehrere Server wurden nun abgeschaltet, um das illegale Geschäft zu beenden. Bild: Polizei Osnabrück
Ein empfindlicher Schlag gegen eine illegale Pay-TV-Internetplattform ist der Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) der Staatsanwaltschaft Osnabrück und den Cybercrime-Experten der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Osnabrück gelungen. Zehn Beschuldigte konnten nach über einjähriger Ermittlungsdauer ausgemacht werden – darunter auch der 34-jährige mutmaßliche Kopf der Bande. Über 1.300 Fälle sind der Polizei bis jetzt bekannt geworden. Der entstandene Schaden dürfte nach den bisherigen Ermittlungen bei über 1,3 Millionen Euro liegen.
Bereits im September 2021 fand in diesem Zusammenhang eine groß angelegte Durchsuchungsaktion statt. Durchsucht wurden sieben Objekte in den Städten Sulingen, Dissen, Hamburg, Berlin, Enger, Gütersloh und Bochum. Dabei konnten 70 IT-Geräte, darunter Handys, Receiver, PCs, Laptops, Festplatten und andere Speichermedien, sichergestellt werden. Unterstützt wurden die Osnabrücker Ermittler von den regionalen Polizeibehörden in NRW, in Niedersachsen und den Landeskriminalämtern Berlin und Hamburg. Die Ermittlungen dauern an. Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück, äußert sich zum Ermittlungserfolg: „Es ist uns gelungen, das kriminelle Netzwerk zu zerschlagen und auch die Hintermänner dieser perfiden Betrugsmasche ausfindig zu machen. Wir konnten die illegalen Server abschalten und vom Netz nehmen.“
Täter handelten ausschließlich unter Decknamen
Durch die bislang geführten Ermittlungen zu den vorstehenden Personen besteht der konkrete Verdacht, dass sie gemeinsam über einen oder mehrere angemietete Server illegales IPTV, insbesondere Pay-TV Inhalte des Senders Sky Deutschland an Endkunden verkauft haben. Hierzu nutzten sie gemeinsame IT-Netzwerkstrukturen durch die Anmietung von Servern. Über eine Anzeige des Pay-TV Anbieters kam der Fall ins Rollen. Über soziale Netzwerke wurde von den Beschuldigten für „günstiges und stabiles Fernsehvergnügen“ geworben. Dabei agierten sie ausnahmslos mit Nicknamen.
Kunden droht ebenfalls Strafe
Den Beschuldigten droht u.a. wegen gewerbs- bzw. bandenmäßigen Computerbetrug eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Aber auch Kunden solcher illegalen Plattformen gehen nicht straffrei aus. Auch gegen sie werden Ermittlungsverfahren bei der Polizei geführt.