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Startseite Osnabrück„Osnabrücker Signal“: Regenbogenkoalition handelte rechtswidrig
Osnabrück

„Osnabrücker Signal“: Regenbogenkoalition handelte rechtswidrig

von Hasepost 23. August 2018
von Hasepost 23. August 2018
Frank Henning, hier im Osnabrücker Stadtrat (Archivfoto)
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Was sind die Aufgaben eines Kommunalparlaments und womit haben sich die Ratsmitglieder zu beschäftigen, vor allem aber: Womit nicht? Aus dem Innenministerium in Hannover gibt es einen ordentlichen Rüffel für die Regenbogenkoalition und SPD-Chef Frank Henning, der im Frühjahr öffentlich erklärte es juristisch besser zu wissen.

Im März kam es im Vorfeld und während einer Ratssitzung zu Kontroversen zwischen der zahlenmäßig größten Ratsfraktion, der CDU und ihrem Juniorpartner BOB, und der aus allen anderen Parteien gebildeten knappen Mehrheit der „Regenbogenkoalition“, die neben Grünen und SPD auch so unterschiedliche Gruppierungen wie die FDP, UWG, Piraten und Linkspartei umfasst.

Einig waren sich die Regenbogenparteien in der Ablehnung von Atomwaffen. In einer gemeinsamen Petition, dem „Osnabrücker Signal“, forderten sie die Bundesregierung auf, gestützt auf die überschaubare Anzahl von 264 unterzeichnenden Bürgern, sich gegen diese Waffen einzusetzen.

Griesert warnte Regenbogenkoalition vor Kompetenzüberschreitung

Bevor es im März zur Abstimmung kam – gegen die Stimmen von CDU, BOB und dem Oberbürgermeister (Enthaltung) – hatte Oberbürgermeister Wolfgang Griesert bereits im Januar den Punkt von der Agenda streichen lassen, da er keinen direkten Bezug zu Osnabrück erkennen konnte. Griesert begründete sein Vorgehen damit, dass es sich hierbei um keinen direkten Bezug zu Osnabrück handele

Die Auffassung des Oberbürgermeisters wurde nun vom Niedersächsischen Innenministerium als Kommunalaufsicht bestätigt: Der Rat habe die Zuständigkeit der Kommune zu beachten. „Der Beschluss der Mehrheit des Rates vom März zu sicherheitspolitischen Fragen aufgrund der Eingabe des ‚Osnabrücker Signal‘ war rechtswidrig.“ Das teilte der CDU-Fraktionsvorsitzende Fritz Brickwedde am Donnerstag mit.

Neben dem Oberbürgermeister hatte auch die CDU/BOB-Gruppe im März unter Hinweis auf Stellungnahmen des städtischen Rechtsamtes und des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages die Auffassung vertreten, dass eine sicherheitspolitische Resolution aufgrund des fehlenden örtlichen Bezuges weder beraten noch beschlossen werden dürfe. Aufgrund höchstrichterlicher Urteile sei es nach Auffassung der CDU/BOB-Gruppe eindeutig, dass der Rat keine Kompetenz zur Befassung mit allgemeinpolitischen Angelegenheiten habe. Diese Rechtsauffassung habe jetzt das Niedersächsische Innenministerium auf Anfrage der CDU vollinhaltlich bestätigt.

Frank Henning (SPD) wollte es juristisch besser wissen

Brickwedde: „Trotz unserer eindeutigen rechtlichen Hinweise haben SPD, Grüne, FDP, Linke und UWG/Piraten den Beschluss gefasst. Nur der Oberbürgermeister hat unsere Position unterstützt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende [Frank Henning, Ergänzung der Redaktion] hat sogar behauptet, es juristisch besser zu wissen als Wissenschaftlicher Dienst und Rechtsamt. Es muss jetzt endlich Schluss sein mit allgemeinpolitischen Beschlüssen des Rates, die Angelegenheit des Bundes sind.“ Osnabrück müsse seine konkreten Schularbeiten für unsere Stadt leisten und nicht immer wieder anmaßend große Appelle verabschieden, die nicht in unsere Zuständigkeit fallen, so der Fraktionsvorsitzende.

„Friedensstadt“ bedeutet nicht Weltpolitik aus dem Ratssitzungssaal

Die Kommunalaufsicht: „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln.“ Die Gemeinde erlange nach dem Grundgesetz „nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeinpolitisches Mandat“, so das Innenministerium. Allein die Tatsache, dass die Stadt Osnabrück sich das Profil der ‚Friedensstadt‘ gegeben habe, ändere nichts an den gesetzlichen Zuständigkeitsbereichen.
„Fragen der Verteidigungspolitik fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes“, so die Kommunalaufsicht. Eine konkrete Betroffenheit der Stadt Osnabrück könne nicht hergeleitet werden. „Der Ratsbeschluss vom 6.3. ist vielmehr allgemeinpolitisch und fällt nicht in die Zuständigkeit des Rates der Stadt Osnabrück“, betont das Innenministerium.

Von einer Beanstandung des Beschlusses will die Osnabrücker CDU absehen, da der rechtswidrig zustande gekommene Beschluss bereits auf dem Postweg an das Bundeskanzleramt weitergegeben wurde. Das Ziel der Beanstandung könne deswegen nicht mehr erreicht werden.

Folgt kommende Woche eine erneute Kompetenzüberschreitung?

Bei der Ratssitzung in der kommenden Woche steht erneut eine Entschliessung zur Debatte, die keinen direkten Bezug zur Verwaltungsarbeit in der Hasestadt erkennen lässt. Die bunte Mischung der Regenbogenkoalition will sich mit einem gemeinsamen Antrag für die Aktion Seebrücke Osnabrück einsetzen und damit für eine Aufnahme weiterer im Mittelmeer aus „Seenot“ geretteter Migranten.

 


Frank Henning und seine juristische Kompetenz

Auch die Redaktion der HASEPOST hat so ihre Probleme mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Ratsfraktion und seiner vermeintlichen juristischen Kompetenz. Frank Henning wurde von „seinem“ Fraktionsgeschäftsführer gegenüber unserer Redaktion als treibende Kraft einer gegen unsere Redaktion laufenden Boykottaktion der Grünen- und SPD-Ratsfraktion benannt, die nach unserer Auffassung nicht nur einen eklatanten Rechtsverstoß gegen das Nds. Pressegesetz, sondern auch gegen die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Presse darstellt.

Halten wir Frank Henning doch mal entgegen, was seine Parteifreundin und Bundesjustizministerin Katharina Barley jüngst zur Pressefreiheit gesagt hat:

„Pressefreiheit ist ein herausragendes Gut in unserer Gesellschaft und nach unserem Grundgesetz.“

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