Angeklagter Priester vor dem Amtsgericht Osnabrück
Am Mittwoch (26. Oktober) verantwortete sich ein Osnabrücker Priester vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material. Der 58-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und muss 10.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Am 4. November des vergangenen Jahres durchsuchte die Polizei die Wohnung des Angeklagten. Sie stellten unter anderem drei externe Festplatten und mobile Endgeräte sicher. Kinderpornografisches Material war zufällig von einem Fotodienstleister entdeckt worden, nachdem der Pfarrer Aufnahmen ausdrucken lassen wollte. Der 58-Jährige, der zuletzt in der Katholischen Pfarrei St. Elisabeth Osnabrück tätig war, informierte im vergangenen Herbst Bischof Franz-Josef Bode selbst, der diesen sofort von seinem Dienst entpflichtete.
Über 6.600 Dateien gefunden
Nach „ausführlich händischen“ Auswertungen aller Datenträger fanden die Beamten mindestens 6.604 Dateien (teilweise doppelt) bei dem Beschuldigten. Laut dem Polizeibericht habe es keine konkreten Anhaltspunkte darauf gegeben, dass der Geistliche diese selbst gemacht habe oder anderweitig sexuell übergriffig wurde. Neben kinderpornografischen Dateien, die überwiegend Posing und nur zu einem geringen Teil sexuelle Handlungen an und mit Kindern zeigen würden, habe man bei ihm auch legale pornografische Materialien gefunden. Daher könne das Gericht ausschließen, dass das Interesse des Pfarrers ausschließlich Kindern und Jugendlichen galt. Er habe die Dateien aus dem Internet heruntergeladen und weder von anderen erhalten, noch selbst weitergeleitet.
In seiner Aussage, bei der die Öffentlichkeit aufgrund des Schutzes der Intimsphäre ausgeschlossen wurde, habe er laut der Richterin Reue gezeigt und eine diagnostizierte depressive Episode durch Überforderung in seinem Job eingeräumt. Diese sei für ihn allerdings keine Entschuldigung für seinen Konsum.
Das Amtsgericht verurteilte den Osnabrücker Pfarrer wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro, die an den Kinderschutzbund Osnabrück geht. Der 58-Jährige ist derzeit bei einem Kollegen in Bielefeld untergekommen und befindet sich bereits in Therapie, die er auch gerichtlich weiterhin angeordnet bekommen hat. Darüber hinaus muss er Kontakt zur Männerberatungsstelle aufnehmen und trägt die Kosten des Verfahrens selbst.
Priester bleibt weiterhin entpflichtet
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte wollte allerdings auf weitere Rechtsmittel verzichten. Das Bistum kündigte in einer Meldung an, dass im Anschluss im Rahmen der kirchlichen Verfahrensordnung sämtliche Informationen an das Glaubensdikasterium übermittelt werden. „Dort wird über den weiteren kirchlichen Verfahrensweg entschieden. Der Priester bleibt weiterhin von allen Aufgaben entpflichtet“, heißt es vonseiten des Bistums. Bezüge erhält er allerdings weiterhin in Höhe von 3.200 Euro netto.
Vor dem Hintergrund der kürzlich erschienen Zwischenergebnisse einer Studie der Universität Osnabrück zur sexualisierten Gewalt im Bistum Osnabrück ist dieser Fall wohl erst der Anfang von weiteren Prozessen. Das Bistum hat seit Jahren mit Missbrauchs- und Kinderpornographievorwürfen zu kämpfen. Bereits aus den Zwischenergebnissen geht hervor, dass sich viele unveröffentlichte Fälle von sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück finden lassen. In einer Pressekonferenz versprach Bischof Franz-Josef Bode Aufklärung und weitere Maßnahmen für Betroffene. Zuletzt entband er einen Pfarrer in Ostercappeln von seinen Aufgaben.