Nein, was hier vorgefallen sein soll passierte nicht an einer Kreuzung im Wilden Westen, sondern in Höhe des IKEA nahe der Autobahnauffahrt Hasbergen/Gaste.
Die Osnabrücker Anwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner sucht über soziale Medien Zeugen für einen Vorfall, der sich am frühen Morgen des 11. Januar ereignet haben soll.
Der Anwalt schreibt über seinen Facebook-Account:
„Unser Mandant war mit seiner Ehefrau am 11.01.2017 zur gemeinsamen Arbeitsstätte nach Osnabrück gefahren. Als er gegen 07:30 Uhr bei Dunkelheit vor einer roten Ampel in Höhe IKEA (Hasbergen) in Richtung OS hinter vor ihm an dieser Ampel bereits stehenden 3 Pkw anhielt, geschah folgendes:
An der Scheibe der Fahrertür schlug plötzlich eine Person und schrie mehrmals laut „Fenster auf, Tür auf!“. Schräg vor dem PKW hatte sich eine zweite Person mit gezogener Pistole, gerichtet auf unseren Mandanten und seine Ehefrau postiert. Unser Mandant, der glaubte, Opfer eines Überfalls zu werden, hatte dann die Fensterscheibe geöffnet, als dortige Person sofort 5-6 Mal vehement in dessen Gesicht und auf dessen Kopf schlug, die Tür öffnete, unseren bereits stark blutenden Mandanten herausriß und auf den nasskalten Asphalt mit dem Gesicht nach unten drückte. Erst als ihm so Handschellen angelegt wurden, realisierte er, dass es sich um Polizisten handeln müsste. Unser Mandant, der 72 Jahre alt und nur 58 KG schwer ist, wurde dann rabiat hochgerissen und mehrfach mit dem Kopf gegen die hintere Tür auf der Fahrerseite seines Pkw gestossen mit der Folge einer weiteren Platzwunde am Kopf. Seine Ehefrau war währenddessen um den Pkw zum Ort des Geschehens geeilt. Hierbei hatte sie eine unbekannte Person bemerkt, die offensichtlich zur Hilfe oder zur Schlichtung eilte. Diese männliche Person war sodann von den Polizisten mit rauhem Ton des Ortes verwiesen worden.
Diesen Zeugen suchen wir!“
Polizeiaktion wegen Missachten eines Überholverbots?
Nach Angaben des Anwalts, der unserer Redaktion auf Nachfrage erklärte, dass er von seinem Mandanten von der Schweigepflicht entbunden wurde, wird dem Senior vorgeworfen, er habe zuvor im Überholverbot überholt. Anschliessend hätte er auf Anhaltezeichen der Polizisten nicht reagiert, doch die waren mit ihrem Zivilauto gar nicht als Polizisten erkennbar. Der Mandant und seine Ehefrau haben nach eigenen Angaben jedoch keine Anhaltezeichen bemerkt.
Zeugen des Vorfalls sollen sich direkt bei der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Frohnecke & Partner melden, Telefon 0541-40694-0 oder E-Mail post@ffos.de.