Massagen mit „Happy End“, die Freuden der käuflichen „Liebe“ und alles „total pauschal“ – Osnabrück begrüßt seine Gäste.
Willkommen in Osnabrück, der Friedensstadt „Befriedigungsstadt“!
So ähnlich mag manch ein Gast der Stadt denken, wenn er aus dem Hauptbahnhof tritt und sich umworben sieht von einem Bordell mit Pauschalpreisangebot, oder bei der Fahrt von der Autobahn über die Hannoversche und Pagenstecherstraße, wo ein FKK-Club um die Kraft seiner Lenden wirbt. Am Wall werden Osnabrücks Gäste (und natürlich auch alle Osnabrücker) direkt vor einem Hotel mit dem Angebot eines Massagesalons konfrontiert, der auf seiner Homepage für „Handentspannung“ wirbt und den Kunden auffordert, er solle dabei den Orgasmus nicht verhindern wollen.
es wird prostituiert, die Stadt kassiert, Firma Ströer plakatiert
Nun ist es so, dass diese Citylight-Poster, auf denen derlei Dienstleistungen beworben werden, von der Stadtverwaltung per geheimen Vertrag und auf lange Jahre an die Firma Ströer vergeben wurden. Vor dem Hauptbahnhof hat die Deutsche Bahn die Hoheit, aber auch hier seien die Verträge vertraulich, so ein Sprecher der Bahn gegenüber HASEPOST.
Die Arbeitsteilung ist dabei einfach: es wird prostituiert, die Stadt kassiert (bzw. die Bahn) – die Firma Ströer plakatiert.
Auf unsere Anfrage erläuterte der städtische Pressesprecher Dr. Sven Jürgensen, dass die Firma Ströer sich die entsprechenden Plakatmotive „vorab zusenden“ lässt und intern prüft, „ob Motive plakatierbar“ sind, konkret: „konform mit geltendem Recht“. Und tatsächlich, so der städtische Pressesprecher zu den Verträgen: „Die sind nichtöffentlich, so dass ich Ihnen zu den Details nichts sagen darf“.
Nun sind befriedigenden Massagen mit „glücklichem Ende“ in Deutschland ebenso wenig verboten wie die Prostitution (seit 2001). Etwas kritischer sehen das einige Experten bei „Pauschalclubs“ (Flatrate-Puffs), bei denen Mann nur einmal zahlt und so oft kann, wie er eben kann. Auch wenn bundesweit einige entsprechende Clubs inzwischen behördlich geschlossen wurden oder das Bezahlmodell etwas abgewandelt wurde, gibt es in Sutthausen noch einen Vertreter dieser Gattung, und der wirbt jetzt direkt zwischen Bahnsteig und Taxistand für sein Gewerbe.
Osnabrück hat offenbar schlecht verhandelt
Während in Osnabrück weder von Seiten der Stadt, noch von der Bahn für den Bereich des Bahnhofsvorplatzes, keine klare Regelungen über den Inhalt der Werbung bestehen (oder diese Regelungen nicht öffentlich bekannt gemacht werden dürfen), sind andere Orte da schon weiter.
So kann vor dem Frankfurter Hauptbahnhof (ebenfalls eine exklusiv von Ströer vermarktete Fläche) nur nach vorheriger „Motivfreigabe“ belegt werden. Aus Hamburg ist ein Fall bekannt, wo die in städtischem Besitz befindliche Hochbahn AG eine Werbung im von Ströer vermarkteten Fahrgastfernsehen für den Humanistenverband wegen eines Gottesbezuges ablehnte.
Anderswo achtet man also offensichtlich sehr genau darauf, was die Firma Ströer und ihre Kunden auf öffentlichem Grund bewerben dürfen.
Die Firma Ströer, nach eigenen Angaben einer der größten Anbieter von „Out-Of-Home“ Medien, erreichte ihre Position im Werbemarkt auch dadurch, dass sie 2004 die einst in kommunalem Besitz befindliche Deutsche Städte Medien GmbH übernehmen konnte. In Osnabrück besitzt Ströer die exklusiven Rechte für Werbung in den Stadtbussen und an den Bushaltestellen. Mehr als 240.000 Euro soll die Stadt dadurch pro Jahr einnehmen.
Auf Anfrage von HASEPOST heisst es von Ströer zu Osnabrück nur, man prüfe „ob ein Plakat sittenwidrige oder strafrechtlich relevante Inhalte enthält und behält sich vor, Aufträge in diesem Fall abzulehnen“, so Ströer-Pressesprecherin Andrea Breyther.
Werbung für Pauschalclubs und Bordelle wirklich legal?
Also alles OK? Die Werberechte wurden von der Stadt teuer und ohne Einschränkungen verkauft, Prostitution ist ohnehin legal und die Motive werden (immerhin) auf offensichtliche Sittenwidrigkeit und strafrechtlich relevante Inhalte geprüft?
Ganz so einfach wie sich alle Beteiligten das machen ist es vielleicht doch nicht. In einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes wurde festgestellt, dass über das Ordnungswidrigkeitengesetz durchaus eine Handhabe besteht:
„(Das) OWiG verbietet jede Art der Werbung für Prostitution, gleichviel, ob sie in anstößiger oder dezenter Form vorgenommen wird, ob sie direkt oder verbrämt erfolgt. Maßgeblich ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes allein, dass einer verständigen und nicht ganz wirklichkeitsfremden Person hinreichend klar ist, dass Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen angeboten wird.“
Willkommen in Osnabrück, der „Befriedigungsstadt“ mit Flatrate-Puff und Happy-End Massagen!
Kommentarfunktion ist geschlossen.