Im Juni vergangenen Jahres war es noch eine illegale Aktion (HASEPOST berichtete), vermutlich von Fahrrad-Lobbyisten, nun setzt sich eine breite Mehrheit im Osnabrücker Stadtrat für einen „grünen Pfeil“ für Fahrradfahrer ein.
In Berlin, Hamburg, Dortmund, Göttingen, Köln und München sind bereits ähnliche Anträge beschlossen worden, in so einer Reihe darf Osnabrück nicht fehlen.
Vermutlich wird es entsprechende Überlegungen gegeben haben, als sich die sehr bunte Koalition aus Grünen, SPD, FDP und der CDU zusammentat, um einen Antrag zu formulieren, mit dem der Deutsche Städtetag eine entsprechende Regelung beim Verkehrsministerium anregen soll.
Bis tatsächlich in Osnabrück grüne Pfeile das Abbiegen und Geradeausfahren – dann unter legaler Missachtung von Ampeln – erlauben könnten, wird allerdings noch einige Zeit ins Land gehen. Der aus der ehemaligen DDR in die StVO herübergerettete Grünpfeil ist in den Augen der Befürworter keine Alternative, er sieht keine Sonderregelung nur für Fahrradfahrer vor.
In Europa wird vorerst nur getestet
In Frankreich wird entsprechendes neues Zeichen erstmal nur getestet, wie auch im schweizerischen Basel. Lediglich in den Niederlanden gibt es bereits seit 1990 die Regelung „rechtsaf voor fietsers vrij“.
Die Osnabrücker Grünpfeil-Befürworter sind der Meinung, Radfahrer, die an einer Ampelkreuzung lediglich nach rechts auf einen Radweg abbiegen wollen, müssten im Prinzip nicht bei Rot warten. Ihrer Ansicht nach kommt ein abbiegender Radler „keinem Kfz-Verkehr in die Quere“. In der Beschlussvorlage für die Ratssitzung wird beispielhaft für eine derartige Verkehrssituation, mit einem direkt hinter dem Rotlicht rechts abgehenden Radweg, die Einmündung der Dielingerstraße auf den Wall genannt. Ein Grünpfeil könnte dort für Radfahrer den Radfahrern das Überfahren des Rotlichtes erlauben.
Aller parteiübergreifenden Begeisterung zum Trotz, in der eigenen Beschlussvorlage schreiben die Befürworter auch:
Die Bundesregierung hält „aus Gründen der Verkehrssicherheit eine zusätzliche Regelung nur für Fahrradfahrer“ nicht für erforderlich.