Mit einem Eilantrag wollte die CDU Ratsfraktion im vergangenen Sommer die Sperrung des Neumarkts aufheben.
Ein Wortbeitrag in der Ratsdebatte im Juni wurde nun, gut sechs Monate später, von der Verwaltung bestätigt. Ob das so geplant war?
Der im Juni vergangenen Jahres von der CDU gestellte Eilantrag (HASEPOST berichtete) wurde unter Führung der Fraktionen von SPD und Grünen abgelehnt. Die Staus kamen und sind auch nach dem Ende der Bauarbeiten am Hasetor geblieben. Was bislang nicht passierte: Ein Beginn der Bauarbeiten für das am Neumarkt geplante Shoppingcenter. Auch weiterhin liegt dafür nicht einmal ein Bauantrag vor. Dabei waren die angeblich noch im Herbst 2015 beginnenden Bauarbeiten das Hauptargument der Sperrungs-Befürworter. Ob das Kaufhaus jemals gebaut wird, ist weiter fraglich. Die Bauherren des Shoppingcenter-Projekts haben gegenüber Politik und Verwaltung schon mehrfach Terminversprechen gebrochen.
Bereits im Juni wurde „Willkür“ vermutet
Im Verlauf der Ratssitzung im Juni erklärte der CDU Fraktionsvorsitzende Fritz Brickwedde, seiner Ansicht nach sei ein Befahrens-Verbot des für den Verkehr gewidmeten Neumarkts ohne eine Baustelle rechtswidrig.
„Jeder Verkehrsteilnehmer, der trotz Duchfahrtverbot demnächst über den Neumarkt fahren will, könne dagegen klagen“, so Brickwedde. Nach seinem Rechtsverständnis sei eine derartige Sperrung „willkürlich“ und „Rechtsstaat ist etwas anderes als Willkür“.
Bestätigt die Verwaltung versehentlich die Sperrungs-Gegner?
Auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses, der am Donnerstagnachmittag tagen wird, findet sich unter dem Tagesordnungspunkt 7.3 eine Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung, in der diese im Detail nachweist, warum es ihr unmöglich sei Osnabrück vom durchfahrenden LKW-Verkehr zu befreien.
Offenbar weil die Verwaltung befürchtet von streitlustigen Spediteuren vor Gericht zu unterliegen, wurde vom Rechtsamt im Vorfeld einer möglichen LKW-Sperrung der Wälle geprüft, ob dies überhaupt möglich ist. Eine derartige Prüfung und Unterrichtung der Ratsmitglieder im Vorfeld der Neumarkt-Sperrung fand nach Kenntnisstand unserer Redaktion nicht statt.
In der Mitteilungsvorlage heißt es unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45 (1) Nr. 3):
„Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen Rechtsgüter erheblich übersteigt. […] Insbesondere ist es nicht zulässig, großflächig Maßnahmen zu diesem Zweck auf kommunaler Ebene zu veranlassen; solche wären dem Bundesgesetzgeber vorbehalten.“
Die Verwaltung kommt hinsichtlich der LKW-Fahrverbote zu dem Schluß, das „[…] flächendeckende oder zumindest großflächige LKW-Verbote[…] in der Regel nicht zulässig sind. Allenfalls kommen verkehrsführende Maßnahmen in Betracht, wenn in ausreichendem und zumutbarem Umfang Ausweichstrecken zur Verfügung stehen. Es kommen punktuelle Lösungen in Betracht, wenn es geeignete und zumutbare Umfahrungstrecken gibt und die Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Ziels, Lärm oder Abgase auf zulässige Werte zu vermindern, leistet.“
Ob die Sachargumente aus der Verwaltung „gegen eine LKW-Sperrung“ tatsächlich auch eine Blaupause „für den PKW-Verkehr“ sind, ist noch offen. Ebenfalls offen: Ist eine Umfahrung der Innenstadt, zum Beispiel auf dem Weg von Belm nach Hellern, über den Wall oder die Autobahn eine „zumutbare Umfahrungsstrecke“. Legt man den Maßstab der vorliegenden Verwaltungsmitteilung an, scheint so ein Umweg zumindest Spediteuren nicht zumutbar zu sein.
Am Rande des Neujahrsempfangs der CDU am vergangenen Freitag zeigte sich Fritz Brickwedde zuversichtlich, dass die Verwaltung ein Eigentor geschossen hat, und das seine bereits im Juni geäusserten Bedenken richtig waren.
[mappress mapid=“224″]