Die Osnabrücker Polizei hat mehrere Ermittlungsverfahren nach Auseinandersetzungen zwischen einem Jogger und Hundehaltern zum Abschluss gebracht. Der böswillige Langläufer schreckte sogar nicht davor zurück auf einen Hundewelpen einzutreten.
Einem 47-jährigen Osnabrücker wird vorgeworfen, dass er zwischen Februar und Juni 2019 in drei Fällen im Waldgebiet am Schölerberg Hundehalter beleidigt, geschlagen und auf die Tiere eingetreten haben soll.
Hundehasser fühlte ich im Recht, weil Hunde nicht angeleint waren
Den Übergriffen kamen nach Angaben der Polizeipressestelle immer verbale Streitigkeiten mit den Hundehaltern voran, weil deren Tiere nicht angeleint gewesen waren. Lief der Jogger bei einer Tat im April noch davon und blieb unerkannt, kam es im Juni zu einem gleichgelagerten Fall, bei dem der Mann allerdings von der Polizei angetroffen werden konnte. Bei dieser Begegnung mussten die Beamten zwei Anzeigen aufnehmen, da es zu wechselseitig begangenen Körperverletzungen gekommen sein soll.
Tierarztkosten betrugen mehrere Tausend Euro
Im Rahmen seiner späteren Vernehmung gab der Jogger dann zu, dass er auch für einen Vorfall verantwortlich ist, der sich bereits im Februar ereignete und bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden war. Hierbei soll der Mann einen Welpen so heftig getreten haben, dass dieser in der Folge mehrmals tierärztlich behandelt werden musste. Die dadurch entstandenen Kosten für den Tierhalter beliefen sich auf mehrere tausend Euro. Zur Begründung für sein Verhalten führte der Osnabrücker an, dass ihm der Welpe in die Beine gelaufen sei und er beim Joggen bereits häufig von freilaufenden Hunden bedrängt und auch angegriffen wurde.
Rechte und Pflichten der Hundehalter:
Unabhängig davon, ob und wie sich nun Staatsanwaltschaft und Gericht den Vorfällen annehmen werden, appelliert die Polizei an die Adresse der Hundehalter um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern. In dem nachfolgenden Link klärt die Stadt Osnabrück über „Rechte und Pflichten rund um den Hund“ auf. https://www.osnabrueck.de/anleinpflicht.html