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Startseite AktuellSchinkel-Femizid: Täter war nicht vorbestraft, Waffe wird überprüft
AktuellOsnabrückSchinkel-Ost

Schinkel-Femizid: Täter war nicht vorbestraft, Waffe wird überprüft

von Heiko Pohlmann 24. Juni 2025
von Heiko Pohlmann 24. Juni 2025
Blumen am Tatort des Femizids. / Foto: Pohlmann
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Am Morgen nach dem Femizid in der Windhorststraße (Osnabrück Schinkel-Ost) liegen ein paar Blumen und zwei Trauerlichter auf dem Gehweg – dort, wo eine eigentlich bereits beendete Beziehung ihr grausames Ende gefunden hat. Doch einige Fragen bleiben offen …

Fragen zur Waffe, ihrer Herkunft und ob sie womöglich bereits andernorts bei einer Straftat verwendet wurde, kann die Staatsanwaltschaft derzeit noch nicht beantworten.

Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte Dr. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, lediglich, dass der mutmaßliche Täter keinen Eintrag im Bundeszentralregister hatte und somit als nicht vorbestraft gilt.

Tödliche Schüsse in Osnabrück Schinkel-Ost

Der 41-jährige Mann erschoss nach aktuellem Stand der Ermittlungen am Montagmittag (23. Juni) seine 43-jährige Ex-Partnerin vor einem Wohnhaus in der Windhorststraße und richtete anschließend die Waffe gegen sich selbst. Während die Mutter von drei Kindern noch am Tatort verstarb, versuchten Rettungskräfte vergeblich, das Leben des Mannes zu retten. Die Tat erfolgte in direkter Nachbarschaft zur Diesterwegschule und der Gesamtschule Schinkel (GSS).

Staatsanwalt kann kein Strafverfahren gegen Verstorbene verfolgen

Es gehört zu den Eigenarten des deutschen Rechtssystems, dass ein Strafverfahren eingestellt wird, wenn der Täter (Beschuldigter oder Angeklagter) verstorben ist. In einem solchen Fall liegt ein sogenanntes „Verfahrenshindernis“ vor: Der Tod des Beschuldigten macht es unmöglich, das Verfahren fortzusetzen und eine Sachentscheidung – also etwa eine Verurteilung oder einen Freispruch – zu treffen. Ohne lebenden Angeklagten kann das Strafverfahren seinem Sinn und Zweck – nämlich der Ahndung und Prävention von Straftaten durch Bestrafung – nicht mehr gerecht werden. Ein Verfahren gegen einen Verstorbenen widerspricht den Grundsätzen der Strafprozessordnung.

Mögliche Beteiligung Dritter an Femizid wird geprüft

Allerdings erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der HASEPOST: „Wir prüfen aber, ob Dritte an der Tat beteiligt sind.“ Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft dazu nicht – die Aussage könnte sich jedoch unter anderem auf die Herkunft der Tatwaffe beziehen.

Was ist ein Femizid?

Ein Femizid bezeichnet die Tötung einer Frau wegen ihres Geschlechts. In vielen Fällen steht geschlechtsspezifische Gewalt im Vordergrund – etwa durch (Ex-)Partner, die Kontrolle, Besitzansprüche oder verletztes Ehrgefühl als Motiv angeben. Femizide sind keine „Beziehungsdramen“, sondern Ausdruck struktureller Misogynie. Der Begriff macht sichtbar, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein gesellschaftliches Problem handelt.

 


Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Sie können sich zum Beispiel unter den kostenfreien Rufnummern 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 an die Telefonseelsorge wenden.
Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist nicht nur kostenfrei, er taucht auch nicht auf der Telefonrechnung auf, ebenso nicht im Einzelverbindungsnachweis.

In Notfällen, z.B. bei drängenden und konkreten Suizidgedanken wenden Sie sich bitte an die nächste psychiatrische Klinik oder den Notarzt unter der Telefonnummer 112.

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Heiko Pohlmann

Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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