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Startseite AktuellOsnabrück: Mann tätigte exhibitionistische Handlungen und wurde zu 5 Monaten Haft verurteilt
AktuellOsnabrück

Osnabrück: Mann tätigte exhibitionistische Handlungen und wurde zu 5 Monaten Haft verurteilt

von Polizei Pressestelle 4. Februar 2022
von Polizei Pressestelle 4. Februar 2022
Altstadtbahnhof
23

Altstadtbahnhof in Osnabrück (Symbolbild)

Am Donnerstag, den 03.02.2022, hat ein Mann in Osnabrück seine Hose vor einer Geschädigten herunter gelassen und mit der Hand sein entblößtes Geschlechtsteil manipuliert. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den 32-Jährigen im beschleunigten Verfahren zu Freiheitsstrafe.

Gegen 12.30 Uhr hielt sich eine 34-jährige Frau in einem Wartehäuschen des Altstadtbahnhofs auf. Währenddessen stellte sich schließlich ein ihr unbekannter Mann dazu. Kurz darauf bemerkte die Osnabrückerin, dass der Unbekannte mit geöffneter Hose und entblößtem Genital vor ihr stand und mit der Hand Manipulationen an diesem vornahm.

Exhibitionistische Handlungen

Trotz einer zielgerichteten Ansprache der Frau an den Täter, ließ dieser nicht von seinem Handeln ab. Ein zufällig auf die Situation zukommendes kleines Mädchen wurde durch die aufmerksame 34-Jährige weggeschickt, ansonsten hätte das Mädchen vermutlich die exhibitionistischen Handlungen wahrgenommen.

Festnahme des Beschuldigten

Die Osnabrückerin verließ anschließend die Örtlichkeit und informierte umgehend die Polizei. Diese konnte anhand der guten Personenbeschreibung einen 32-jährigen als Beschuldigten an einem Bahnsteig festnehmen. Der Mann war bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und besitzt keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück, regte diese eine Hauptverhandlungshaft an, sodass der Beschuldigte die Nacht im polizeilichen Gewahrsam verbrachte.

Urteil folgt einen Tag nach Festnahme

Bereits an heutigen Morgen wurde der Mann von einer Richterin des AG Osnabrück vorgeführt: Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den pakistanischen Staatsbürger wegen des ihm zur Last gelegten Vorwurfs der exhibitionistischen Handlung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Zur Begründung des Strafmaßes führte das Gericht insbesondere zu Lasten des Angeklagten an, dass er bereits wenige Wochen vor der hiesigen Tat wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt worden ist.

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Polizei Pressestelle

Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

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