HASEPOST
 
HASEPOST

Osnabrück: Inhaber vertreibt zwei Einbrecher aus Bäckerei

Einbruch (Symbolbild)

Zwei Einbrecher wurden in einer Osnabrücker Bäckerei auf frischer Tat ertappt und vom Inhaber in die Flucht geschlagen. Ein Verdächtiger sitzt in Untersuchungshaft, ein anderer wird weiterhin von der Polizei gesucht.

Am Donnerstagabend (28. April), gegen 23:20 Uhr, brachen zwei Männer in eine Bäckerei in der Rehmstraße ein. Im Ladeninneren wurden sie vom Geschäftsinhaber überrascht und ergriffen ohne Diebesgut die Flucht durch ein Fenster. Die Polizei löste eine Nahbereichsfahndung nach den beiden Tätern aus. In der Parkstraße stellte eine Funkstreife einen 36-jährigen Mann, der völlig außer Atem war. An seinen Hosen haftete Mehl, er führte Handschuhe und eine Taschenlampe mit. Er wurde von den Beamten vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.

Zweiter Einbrecher konnte flüchten

Bei dem 36-Jährigen handelt es sich um einen moldauischen Staatsbürger, der über keinen festen Wohnsitz verfügt. Am Freitagvormittag wurde der Mann mittels Dolmetscherin zur Sache vernommen, ließ sich zu den Vorwürfen aber nicht ein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde der Mann am Freitagnachmittag dem Amtsgericht Osnabrück vorgeführt. Ein Richter ordnete die Untersuchungshaft an. Der zweite Einbrecher konnte unerkannt flüchten. Wer Hinweise zu der Tat oder dem Flüchtigen geben kann, meldet sich bitte bei der Polizei unter 0541/327-3203 oder 0541/327-2115.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion