Ab kommenden Samstag (25.04.2020) wird in Osnabrück eine Maskenpflicht eingeführt. Die Pflicht gilt u.a. für Fahrten mit dem ÖPNV und bei Besuch von Geschäften und des Wochenmarkts.
Osnabrücks Sozialdezernentin Katharina Pötter, die seit inzwischen 50 Tagen für die Stadt Osnabrück dem Corona-Krisenstab vorsitzt, teilte die Entscheidung zu Beginn der Ratssitzung am Dienstagabend (erstmals in der OsnabrückHalle) mit.
Verfügung wird am Donnerstag veröffentlicht
Gefordert wird nach der neuen Verfügung, die voraussichtlich am Donnerstag veröffentlicht werden soll, das Tragen von „Alltagsmasken“.
Neben einfachen OP-Schutzmasken und aus Stoff geschneiderten Gesichtsmasken, ist auch das Tragen eines einfachen Tuches oder eines um das Gesicht gebundenen Schals ausreichend, um der neuen Maßnahme Folge zu leisten. Wichtig, so Katharina Potter, ist „Mund und Nase müssen bedeckt sein“.
Keine Maske beim Spazierengehen nötig
Die Tragepflicht gilt bei Betreten aller städtischen Einrichtungen, bei der Fahrt mit den Stadtbussen und auch schon beim Warten an den Haltestellen.
Zusätzlich sind Masken bei allen Dienstleistungen zu tragen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Beim Spazierengehen oder Joggen besteht allerdings keine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsbedeckung, erläuterte Pötter vorab den Inhalt der Verfügung.
Landkreis Osnabrück wird ähnliche Verfügung erlassen
Auch beim Betreten von Ladengeschäften des Einzelhandels sind die Masken zu tragen, ebenfalls beim Besuch der Wochenmärkte.
Keine Tragepflicht, so Pötter, wird es für Kinder im wieder anlaufenden Schulbetrieb und in der Notfallbetreuung der Kitas geben.
Für den Landkreis soll es eine ähnliche Verfügung geben, die aber mangels einer Innenstadt-Situation wie in Osnabrück, und dem dadurch vielleicht geringeren Druck bezüglich der für Samstag erwarteten Innenstadtbesucher, vielleicht erst später erlassen werden soll.