Mit einem grauen Kleinwagen war ein etwa 40-45 Jahre alter Mann unterwegs, der am Montagabend einen Unfall verursachte und Zeugen dreist anlog.
Fahrradfahrer mit Autotür vom Rad geholt
Gegen halb Neun am Abend, parkte der Unfallverursacher auf der Mindener Straße (Schinkel), in Höhe einer Spielhalle, stadteinwärts auf dem Seitenstreifen. Von hinten näherte sich ein Radfahrer (52), als der Kleinwagenfahrer die Fahrertür öffnete und damit den Radler von seinem Fahrrad holte.
Zeuginnen weggeschickt
Der Fahrradfahrer verletzte sich zum Glück nicht schwer. Zwei Frauen, die mit ihrem PKW anhielten und helfen wollten, wurden vom Unfallverursacher weggeschickt unter Hinweis auf die angeblich schon informierte Polizei. Dann machte sich der Unfallverursacher selbst aus dem Staub. Nach Angaben der Polizei bog er noch auf das Gelände der nahegelegenen Shell-Tankstelle ab, wurde dann aber nicht mehr gesehen.
Polizei sucht die beiden Frauen die helfen wollten
Die Polizei sucht jetzt Zeugen, insbesondere die beiden Frauen in dem anhaltenden Pkw. Hinweise bitte direkt an die Polizei unter 327-2315.
Die Rechtslage ist eindeutig auf Seiten des Fahrradfahrers
Nach Angaben des ADFC legen Gerichte die Straßenverkehrsordnung (StVO) konsequent zugunsten von verletzten Radfahrern aus. Im § 14 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Allerdings versuchen Versicherungen oftmals, Radfahrern wegen angeblichen Mitverschuldens den vollen Schadensersatz zu verweigern. „Oft lautet die Begründung, der Radfahrer hätte keinen ausreichenden Abstand eingehalten“, so ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn.
Mit dem Ein- und Aussteigen sind spezifische Gefahren des Kfz-Betriebs verbunden (KG, 12 U 1022/70 und 4 U 80/07). „Daher wäre es konsequent, wenn Unfälle durch geöffnete Autotüren zur Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs gerechnet werden, denn das Öffnen der Tür gehört zum Betrieb“, sagt Roland Huhn. Die Folge: Halter und Kfz-Haftpflichtversicherung müssen gegenüber Radfahrern haften, auch wenn ein Beifahrer den Unfall verursacht hat.
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Symbolbild, Foto: Carsten Schabacher/ADFC
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