Die Verwaltung sollte eine klare Meinung haben
Mit diesen Worten reagierte Stadtbaurat Frank Otte auf die Nachfrage von Heiko Panzer (SPD) im Stadtentwicklungsausschuss, warum denn die Verwaltung in der Beschlussvorlage zur Baumschutzsatzung keine Alternativen vorgesehen habe zu der Aussage, dass diese nicht „nicht weiterverfolgt“ wird.
Die Antwort darauf hätte das SPD-Ausschussmitglied allerdings auch aus der Vorlage herauslesen können, denn dort wurde klar darauf verwiesen, dass die derzeitige Haushaltslage keine zusätzliche Planstelle hergibt um eine solche Satzung auch tatsächlich zu verfolgen.
Baumschutzssatzung ein Dauerbrenner im Stadtrat
Schon bei der Beauftragung der Verwaltung durch den Rat, im April dieses Jahres, ging es hoch her im Ratssitzungssaal. Die Gegner (CDU, FDP, UWG) einer Baumschutzsatzung, die genau definiert wann Bäume nicht mehr gefällt werden dürfen, sahen eine solche Regelung als kontraproduktiv für die gut gemeinte Sache. Ihrer Meinung nach haben Erfahrungen mit einer zeitweise bereits in Osnabrück gültigen Verordnung gezeigt, dass wenn es eine solche Regelung gäbe, Bäume „vorsorglich“ gefällt würden, damit sie gar nicht erst den für den Schutz definierten Stamm-Umfang erreichen.
Durchsetzen konnten sich schließlich doch SPD und Grüne, die sich unter anderem darauf berufen, dass es vergleichbare Baumsatzungen in zahlreichen niedersächsischen Städten gibt.
Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, der gegen eine Baumsatzung stimmte, hatte den Befürwortern im Frühjahr entgegen gehalten, dass Münster – trotz des Titels „Umwelthauptstadt“ – eine der Städte ohne eine solche bürokratische Regelung sei.
Inhaltlich gefällt der Satzungsentwurf
Inhaltlich gab es von Seiten der Ausschussmitglieder nichts auszusetzen. Anette Meyer zu Strohen (CDU) fand sogar Gefallen daran, dass nun auch Nadelbäume – ab einem Stammumfang von 200cm – unter Schutz gestellt werden sollen. Für Laubbäume würde der Schutz bereits bei einem Umfang von mehr als 120cm beginnen, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden.
Auch in Zukunft wäre das Fällen von Bäumen möglich, es muss nur vorher genehmigt werden. Wer dann einen geschützten Baum „umholzt“ muss Ersatz pflanzen oder einen Ausgleich an die Stadt zahlen – wer dies ohne Genehmigung tut kann mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro belegt werden.
Die Satzung liegt im Entwurf vor – doch wird sie auch eingeführt?
Bei allem Lob für die inhaltliche Gestaltung machte Meyer zu Strohen jedoch klar, dass eine Einführung der Baumschutzsatzung einen sehr großen Aufwand für die Verwaltung bedeutet – selbst wenn sie mangels Personal gleich wieder außer Kraft gesetzt werden würde.
Auch Wulf-Siegmar Mierke (UWG) hatte inhaltlich nichts an dem vorliegenden Entwurf auszusetzen, betonte jedoch ebenfalls die aktuell notwendige Haushaltsdisziplin. Grundsätzlich hegt er weiter Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Wenn in der Vergangenheit in Osnabrück große Bäume gefällt wurden, dann waren diese Baumfrevel Einzelfälle, bei denen sich die Bauherren auch nicht von einer Strafzahlung hätten abhalten lassen um ihr Projekt durch einen im Wege stehenden Baum gestoppt zu sehen.
Anders als zuvor Anette Meyer zu Strohen, meinte Horst Simon, eine weitere Ausarbeitung der Baumschutzssatzung würde nichts kosten und sollte deshalb weiter vorangetrieben werden. Ähnlich äußerte sich zuvor auch der Naturschutzbeauftragte Gerhard Mäscher, der sonst eine große Enttäuschung bei vielen Befürwortern befürchtete und hofft, dass die Verwaltung bei einer irgendwann besseren Haushaltslage dann auf das Papier zurückgreifen könne.
Würde der Ausschuss der Verwaltungsvorlage zustimmen käme ohnehin in der nächsten Ratssitzung ein Änderungsantrag von seiner Partei, erklärte der Grüne Jens Meier, der auch direkt auf die Ansicht der UWG einging. Sollte Wulf-Siegmar Mierke recht behalten, und Baumfrevel in Osnabrück nur eine Ausnahmeerscheinung sein, dann würde die zusätzliche Planstelle ja gar nicht benötigt und das vorhandene Personal könne die Einhaltung der Baumschutzsatzung mitbearbeiten.
Der vorliegende Entwurf der Baumschutzsatzung (PDF) geht nun ohne Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in die nächste Ratssitzung – die Debatte wird sich dort sicher fortsetzen.
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