5 Millionen Euro „Bedarfszuweisung“ aus Hannover

Zum inzwischen dritten Mal seit 2016 erhält Osnabrück einen Millionenbeitrag aus der Landeskasse. Die Hasestadt befindet sich zusammen mit 27 weiteren finanzschwachen Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden auf einer Liste, über die insgesamt Bedarfszuweisungen in Höhe von 43,54 Millionen Euro verteilt werden.

AFP

Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um ihre Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 270.000 Euro für die Stadt Moringen im Landkreis Northeim und jeweils fünf Millionen Euro für die Landkreise Northeim und Schaumburg, sowie die Städte Salzgitter und Osnabrück.

Hundesteuer musste erhöht werden um Millionen zu erhalten

Voraussetzung für die Gewährung der Finanzmittel war ein Programm zur Kostensenkung und Einnahmenstärkung, die zu der kuriosen Situation führte, dass eine bereits mehrfach vom Stadtrat abgelehnte Erhöhung der Hundesteuer um monatlich einen Euro solange zur Abstimmung gebracht wurde, bis das von der Verwaltung erwünschte Ergebnis vorlag.

Der aus Osnabrück stammende niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Aufgrund des weiterhin hohen Steueraufkommens haben wir ein geringeres Gesamtfehlbetragsvolumen auf der kommunalen Ebene in Niedersachsen. Das liegt auch an den Konsolidierungsmaßnahmen und dem gut ausgestatteten kommunalen Finanzausgleich. Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. In wenigen Fällen sind aber noch detaillierte Prüfungen der Antragsgrundlagen erforderlich. Ziel ist, dass die Bedarfszuweisungen größtenteils spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden.“

Insgesamt hatten 51 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2018 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,168 Milliarden Euro und liegt damit um rund 107 Millionen. Euro unter dem Vorjahreswert.

Illustration unter Verwendung einer Grafik von BruceBlaus / Blausen.com staff, Lizenz: CC BY 3.0