„Leider sieht es so aus“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert drei Tage nach der Ratsentscheidung über die Teileinziehung des Neumarktes, „dass die Ratsmehrheit die Brücke, die ich gebaut habe, nicht beschreiten möchte und auch eine frühzeitige Beschilderung am Neumarkt anstrebt. Daher sehe ich nun auch nach nochmaliger Befragung des städtischen Rechtsamtes keine andere Möglichkeit, als die unterschiedlichen Auffassungen zur Frage, ob die Lösung des erhöhten Schadstoffproblems auf dem Wall tatsächlich auf später verschoben werden darf, durch die Einschaltung des Innenministeriums prüfen zu lassen.“
Oberbürgermeister hält Ratsentscheidung für „rechtswidrig“
In einer am Freitagmittag verbreiteten Erklärung legt der Osnabrücker Oberbürgermeister seine Beweggründe zu dieser Entscheidung nahe:
Nach Paragraf 88 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Oberbürgermeister der Kommunalaufsicht „unverzüglich über den Sachverhalt zu berichten“, wenn er einen Beschluss des Rates für „rechtswidrig“ hält. Dass der Oberbürgermeister dieses Mittel wählt, unterstreicht die Bedeutung seines Vorbehalts. „Ich bin sicher, dass die Entscheidung des Rates überprüft werden muss, weil zurzeit keiner praktikable Lösungen für das wachsende Schadstoffproblem am Wall und die damit verbundene Belastung für die Anwohner hat.“
Wie geht es jetzt am Neumarkt weiter?
Und was bedeutet der Einspruch des Oberbürgermeisters nun für die Situation am Neumarkt? Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, so dass der Ratsbeschluss zunächst nicht umgesetzt werden kann. Der Status quo bleibt also wie er ist. Die Kommunalaufsicht ist jetzt gehalten, sich „unverzüglich“ zu äußern. Wann das konkret sein wird, muss abgewartet werden.
[edsanimate_start entry_animation_type= „bounceIn“ entry_delay= „4.5“ entry_duration= „1.5“ entry_timing= „linear“ exit_animation_type= „“ exit_delay= „“ exit_duration= „“ exit_timing= „“ animation_repeat= „1“ keep= „yes“ animate_on= „load“ scroll_offset= „“ custom_css_class= „“][edsanimate_end]