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Oppositionsführer González flieht nach umstrittener Wahl nach Spanien

Sechs Wochen nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl in Venezuela hat Oppositionsführer Edmundo González das Land verlassen und ist nach Spanien geflogen. Die venezolanische Regierung gewährte ihm dabei „freies Geleit“, während ausländische Beobachter und Oppositionsgruppen weiterhin seine Wahl zum Präsidenten anerkennen.

Oppositionsführer González verlässt Venezuela

Edmundo González, der Führer der venezolanischen Opposition, hat Venezuela verlassen. Laut dem spanischen Außenminister José Manuel Albares, flog González auf eigenen Wunsch mit einem Flugzeug der spanischen Luftwaffe nach Spanien. Albares erklärte, dass die spanische Regierung den politischen Rechten und der „körperlichen Unversehrtheit“ aller Venezolaner verpflichtet sei. Die venezolanische Regierung gab an, González „freies Geleit“ gewährt zu haben und das dieser in Spanien um Asyl gebeten habe. Eine Bestätigung hierzu von den Oppositionsparteien steht noch aus.

Umstrittenes Wahlergebnis

Laut den Angaben der regierungstreuen Wahlbehörde, ging der amtierende Präsident Nicolás Maduro als Sieger der Präsidentschaftswahl im Juli hervor. Dessen ungeachtet, wird dieses Ergebnis sowohl von der Opposition als auch von vielen anderen Ländern angezweifelt. Überprüfte Dokumente, die von der Opposition veröffentlicht wurden, deuten darauf hin, dass González die Wahl mit einer deutlichen Mehrheit gewonnen hat.

Strafverfolgung gegen González

Nach der Wahl, verschwand González. Er wurde u.a. von den USA als wahrer Sieger der Wahl anerkannt. Die venezolanische Generalstaatsanwaltschaft erließ jedoch einen Haftbefehl gegen ihn, u.a. wegen „Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und Verbindungen zu Geldgebern des Terrorismus“. Trotz dieser Vorwürfe, konnte González das Land verlassen und nach Spanien ausfliegen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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