In der Diskussion um mögliche Einschränkungen des Demonstrationsrechts in Nordrhein-Westfalen steht die Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), unter Kritik der Opposition. Der Fokus liegt auf der korrekten Anwendung bestehender Regeln und der Verfolgung von Straftaten während Versammlungen, während Diskriminierung aufgrund der Nationalität verboten ist.
Kritik an der Antidiskriminierungsbeauftragten
Der SPD-Abgeordnete Sven Wolf kritisierte die Debatte um das Demonstrationsrecht und rief zu einer klaren Anwendung bestehender Regeln auf. „Wir brauchen keine juristischen Debatten zwischen amtierenden und ehemaligen Justizministern“, äußerte er in einem Interview mit der „Rheinischen Post“.
Anwendung der bestehenden Regeln
Wolf forderte, dass Behörden im Vorfeld einer Demonstration richtig einschätzen sollten, ob eine potenzielle Gefahr von der Veranstaltung ausgehen könnte. Im Falle von Straftaten während der Veranstaltung, müssten diese konsequent von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden. „Eine klare Anwendung der bestehenden Regeln“ sei nötig, betonte der SPD-Abgeordnete.
Keine Diskriminierung aufgrund der Nationalität
Des Weiteren sprach sich Wolf gegen eine Diskriminierung von Demonstranten aufgrund ihrer Nationalität aus. Die Versammlungsgesetze der Länder gelten für jedermann, insbesondere für EU-Bürger verbiete sich eine Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, sagte er.
Positionierung zu Hassparolen
Auf die Argumente von Leutheusser-Schnarrenberger angesprochen, äußerte Wolf, dass diese ihn noch nicht überzeugt hätten. „Wer sich hier in Deutschland friedlich versammeln will, muss das tun können.“ Er stellte dabei jedoch klar, dass Hassparolen, insbesondere gegen Juden, keinen Platz bei Demonstrationen haben sollten. Sollte sich abzeichnen, dass eine Versammlung dafür missbraucht werden könnte, müsse sie untersagt oder aufgelöst werden können, so der SPD-Abgeordnete.
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