Nach Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das mehr als 5.000 Verdachtsfälle von Sozialhilfemissbrauch durch mutmaßliche Ukraine-Flüchtlinge untersucht, fordert die Opposition im Bundestag ein konsequentes Handeln der Bundesregierung. Es handelt sich dabei um Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie neben der ukrainischen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzen.
Forderung nach konsequentem Handeln
Der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Alexander Throm (CDU), forderte im Gespräch mit der „Welt“, dass angebliche Ukraine-Flüchtlinge, die Staatsbürger anderer EU-Länder sind, keine Sozialhilfe in Deutschland erhalten und umgehend in ihre Heimat zurückkehren sollten. „Die Bundesregierung muss ihre Anstrengungen deutlich intensivieren, um solche Betrugsversuche aufzudecken. Denn es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil die Mitarbeiter der lokalen Ausländerbehörden erst einmal Verdacht schöpfen müssen, dass Antragsteller, die einen ukrainischen Pass vorlegen, auch weitere Staatsangehörigkeiten haben könnten“, so Throm.
Betrugsversuche verhindern
René Springer, der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, bezeichnete gegenüber der „Welt“ die Gewährung von Bürgergeld an ukrainische Kriegsflüchtlinge als „riesigen Fehler der Ampel“. Springer kritisiert zudem, dass Sozialleistungsmissbrauch von der Bundesregierung seit Jahren nicht konsequent bekämpft wird und fordert für Ukrainische Asylbewerber Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, um Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren.
Bamf-Untersuchungen laufen
Das Bamf teilte der „Welt“ mit, dass sich die derzeitigen 5.609 Verdachtsfälle auf Personen mit „ukrainisch-ungarischem Bezug“ beziehen. Nur für diese Gruppe werde das „spezifische Verfahren zur Klärung von Zweifeln über die Staatsangehörigkeit von Antragstellenden für eine Aufenthaltsgewährung zum temporären Schutz“ durchgeführt. Bisher seien „208 Personen mit einer ungarischen Staatsangehörigkeit identifiziert“ worden, während „für 1.258 Personen eine ukrainische Staatsangehörigkeit bestätigt werden“ konnte, so das Bamf. Ukrainische Staatsbürger, die zweifelsfrei eine weitere EU-Staatsangehörigkeit besitzen, sind von der Anerkennung als Ukraine-Flüchtling ausgeschlossen und erhalten keine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes, da Unionsbürger „nicht von der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz umfasst sind“, erläuterte das Amt.
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