Positiver Corona-Test (Symbolbild)
Die selbst ermittelten 7-Tage-Inzidenzen in Stadt und Landkreis Osnabrück haben mittlerweile die 1000er-Grenze überschritten. Aufgrund der massiv steigenden Fallzahlen kann der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück die gewohnten Arbeitsabläufe immer weniger aufrechterhalten.
Die jüngste Entwicklung: Infizierte erhalten jetzt auch nicht mehr automatisch eine schriftliche Quarantäneverfügung. Sie werden deshalb aufgefordert, sich auch ohne behördliches Schreiben abzusondern.
Quarantäneverfügungen werden nur noch vereinzelt versendet
In den vergangenen Wochen hatte der Gesundheitsdienst zunächst die Kontaktnachverfolgung nach und nach eingestellt. Zuletzt wurden Infizierte nur noch in Ausnahmefällen telefonisch kontaktiert. Sie erhielten aber noch eine schriftliche Quarantäneverfügung. Ab sofort wird auch das behördliche Schreiben nicht mehr in allen Fällen versandt. Dies wird auf diejenigen Fälle beschränkt, die besonders sensibel sind, wie etwa der Pflegebereich.
Eigenverantwortung zeigen
Stadt und Landkreis Osnabrück fordern die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Eigenverantwortung zu zeigen: Fällt ein Schnelltest positiv aus, müssen sie sich umgehend absondern und sollten Kontaktpersonen über ihre Infektion informieren. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist zudem nicht mehr gewährleistet, ob in allen Fällen zur Bestätigung ein PCR-Test möglich ist.
Bei Fragen sollten die Betroffenen zunächst auf der Internetseite www.corona-os.de nachsehen, ob sie dort die passenden Informationen finden. Sollte dies nicht der Fall sein, sind auch Fragen über die Hotline des Gesundheitsdienstes möglich (0541/501-1111). Aufgrund der hohen Fallzahlen ist allerdings mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Quarantäne-Bestimmunge
Die wichtigsten Quarantäne-Bestimmungen derzeit sind: Menschen, die sich angesteckt haben, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich bei Symptomfreiheit nach sieben Tagen freitesten. Kontaktpersonen müssen ebenfalls für zehn Tage in Quarantäne, es sei denn, sie sind geboostert, frisch geimpft (Zweitimpfung noch nicht älter als drei Monate) oder genesen (Infektion liegt nicht länger als drei Monate zurück). Sind diese Kriterien nicht erfüllt, können sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten.