HASEPOST
 
HASEPOST

Omikron-Welle: Gesundheitsdienst stellt nur noch vereinzelt Quarantäneverfügungen aus

Positiver Corona-Test (Symbolbild)

Die selbst ermittelten 7-Tage-Inzidenzen in Stadt und Landkreis Osnabrück haben mittlerweile die 1000er-Grenze überschritten. Aufgrund der massiv steigenden Fallzahlen kann der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück die gewohnten Arbeitsabläufe immer weniger aufrechterhalten.

Die jüngste Entwicklung: Infizierte erhalten jetzt auch nicht mehr automatisch eine schriftliche Quarantäneverfügung. Sie werden deshalb aufgefordert, sich auch ohne behördliches Schreiben abzusondern.

Quarantäneverfügungen werden nur noch vereinzelt versendet

In den vergangenen Wochen hatte der Gesundheitsdienst zunächst die Kontaktnachverfolgung nach und nach eingestellt. Zuletzt wurden Infizierte nur noch in Ausnahmefällen telefonisch kontaktiert. Sie erhielten aber noch eine schriftliche Quarantäneverfügung. Ab sofort wird auch das behördliche Schreiben nicht mehr in allen Fällen versandt. Dies wird auf diejenigen Fälle beschränkt, die besonders sensibel sind, wie etwa der Pflegebereich.

Eigenverantwortung zeigen

Stadt und Landkreis Osnabrück fordern die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Eigenverantwortung zu zeigen: Fällt ein Schnelltest positiv aus, müssen sie sich umgehend absondern und sollten Kontaktpersonen über ihre Infektion informieren. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist zudem nicht mehr gewährleistet, ob in allen Fällen zur Bestätigung ein PCR-Test möglich ist.

Bei Fragen sollten die Betroffenen zunächst auf der Internetseite www.corona-os.de nachsehen, ob sie dort die passenden Informationen finden. Sollte dies nicht der Fall sein, sind auch Fragen über die Hotline des Gesundheitsdienstes möglich (0541/501-1111). Aufgrund der hohen Fallzahlen ist allerdings mit langen Wartezeiten zu rechnen.

Quarantäne-Bestimmunge

Die wichtigsten Quarantäne-Bestimmungen derzeit sind: Menschen, die sich angesteckt haben, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich bei Symptomfreiheit nach sieben Tagen freitesten. Kontaktpersonen müssen ebenfalls für zehn Tage in Quarantäne, es sei denn, sie sind geboostert, frisch geimpft (Zweitimpfung noch nicht älter als drei Monate) oder genesen (Infektion liegt nicht länger als drei Monate zurück). Sind diese Kriterien nicht erfüllt, können sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion