Alkohol (Symbolbild)
Am Mittwochabend endete eine Trunkenheitsfahrt für einen 26-Jährigen im Graben. Einen Führerschein konnte der unverletzt gebliebene Fahrer später nicht.
Der Mann befuhr mit seinem Audi A3 am Mittwochabend (23. Februar) die Borgholzhausener Straße in Richtung Melle. Kurz nach der Landesgrenze kam er im Ausgang einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr etwa 100 Meter in Schräglage im Graben weiter. Dabei überfuhr er vier Leitpfosten, bis der Wagen schließlich zum Stehen kam. Der unverletzte Mann aus Melle konnte sich selbstständig aus dem Pkw befreien. Ein zufällig vorbeifahrender Pkw-Führer nahm den verunfallten Audi wahr und kontaktierte die Polizei.
Ohne Führerschein, aber mit Alkohol im Blut
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten eine nicht unerhebliche Alkoholbeeinflussung des 26-Jährigen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Auf der Dienststelle wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus konnte der Meller keinen Führerschein vorweisen, sodass er sich neben der Trunkenheitsfahrt auch für das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis verantworten muss.