Dumm gelaufen! Während einige Parteien, wie die SPD und die CDU noch nicht einmal damit begonnen haben ihre Wahlplakate aufzuhängen, mussten die Osnabrücker Grünen bereits wieder Plakate einsammeln: Weil Sie keine Rechte an dem verwendeten Motiv hatten.
Es ist „ein Missverständnis“ gewesen, erklärte auf Nachfrage unserer Redaktion Anne Kura, Vorstandssprecherin des Grünen Stadtverbandes Osnabrück. Aber die fraglichen Plakate seien „binnen Stunden“ wieder abgehängt gewesen, als man sich der fehlenden Bildrechte bewusst geworden sei, so die Grünen-Politikerin, die sich selbst auch um einen Platz im Stadtrat bewirbt.
Ratsfraktionen nutzen die Entwürfe bereits seit längerem
Bereits im Frühjahr hatten die Ratsfraktionen der SPD und Grünen eigene Broschüren gedruckt und online gestellt (PDF-Download SPD hier und Grüne hier), auf denen ein Bild zu sehen war, wie der Neumarkt nach seiner Umgestaltung einmal aussehen könnte. Die Grüne Ratsfraktion nutzte die Architektenzeichnung zusätzlich auch für eine eigene Website zum Neumarkt (HASEPOST berichtete).
Entwurfszeichnungen kosteten die Stadt 60.000 Euro
Unsere Redaktion hatte bereits im Juni mit dem Urheber der Neumarkt-Entwürfe, Jahn Wehberg vom Architekturbüro Lützow 7 gesprochen. Der Architekt erklärte, er sei über eine Nutzung durch die SPD und Grünen nicht informiert, sähe aber bei der Frage, wer seine Entwürfe nutzen dürfe, vor allem die Stadt Osnabrück in der Pflicht. Die hatte im Jahr 2013 in einem mit Preisgeldern in Höhe von 60.000 Euro dotierten Wettbewerb verschiedene Architekturbüros antreten lassen. Der Entwurf von Lützow 7 aus Berlin ging als Sieger aus dem Wettbewerb hervor. Die Stadt erhielt daraufhin Nutzungsrechte an den Entwürfen.
Verwendung durch die Fraktionen ist OK
Eine Anfrage an das Presseamt der Stadt Osnabrück klärte die Verwendung durch die Ratsfraktionen. Tatsächlich haben die als Fraktion im Rat der Stadt vertretenen Parteien eine „Organ-Funktion“ der Stadt und dürfen daher auch von der Stadt beauftragte Architekturzeichnungen für eigene Zwecke nutzen, so Dr. Sven Jürgensen. Wohl um sicher zu gehen, habe die SPD-Ratsfraktion Frühjahr, vor der Veröffentlichung des Flyers zum Neumarkt, extra nochmals nachgefragt, bestätigte der städtische Pressesprecher uns vorliegende Informationen.
Wie kam es zu einem Missverständnis?
Offen ist, wie aus der Freigabe für einen Flyer der SPD-Ratsfraktion, die nach Informationen unserer Redaktion vom Stadtbaurat Frank Otte an Christopher Schlicke, dem Geschäftsführer der SPD-Ratsfraktion gegeben wurde, ein Missverständnis für die Grüne Partei entstehen konnte.
Von einer Nachfrage des Grünen Parteibüros an die Stadtverwaltung, bezüglich des Neumarkt-Entwurfs auf dem fraglichen Wahlplakat, soll im Rathaus jedenfalls nichts bekannt sein.
Die mehrfachen Nachfragen unserer Redaktion hatten allerdings für Hektik bei den wahlkämpfenden Neumarkt-Freunden gesorgt. So soll sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank Henning am 12. Juli telefonisch nach dem aktuellen Stand der Nutzungsrechte erkundigt haben.
Auch wenn der Unterschied für den Bürger kaum erkennbar ist: Solange eine Ratsfraktion, nicht die zugehörige Partei, für die Verwenung des Architekten-Entwurfs verantwortlich zeichnet, ist die Nutzung OK. Ob die SPD eigene Plakate mit dem Entwurf des Berliner Architekten geplant hatte, ist nicht bekannt – noch haben die Sozialdemokraten ihre Plakate nicht aufgehängt. Nachdem die Grünen ihre Neumarkt-Motive wieder abgehängt haben, dürfte die Rechtslage aber inzwischen bei allen Beteiligten frei von Missverständnissen sein.
Rechtsamt macht nochmals deutlich: Keine Nutzungsrechte für Parteienwerbung
Im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss, der 9. August letztmalig vor der Kommunalwahl tagt, wird Oberbürgermeister Wolfgang Griesert nochmal allen Parteien ins Gewissen reden, so die uns vorliegenden Informationen aus dem Rathaus.
Eine allen Ratsfraktionen inzwischen vorliegende rechtliche Bewertung der Angelegenheit durch das Rechtsamt der Stadt ist eindeutig: „Mangels eines ausschließlichen Nutzungsrechtes“ kann die Stadt Osnabrück den Parteien keine Nutzungsrechte an den teuer eingekauften Architektenzeichnungen einräumen.