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Özdemirs Kinderwerbeverbot für ungesunde Lebensmittel stockt weiter

Die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir (Grüne) für ein Verbot von Kinderwerbung für ungesunde Lebensmittel stocken. Das Gesetz, das Kinderwerbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt verbieten soll, befindet sich seit über einem Jahr in der internen Ressortabstimmung.

Verzögerung bei Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz

Das von Cem Özdemir vorgeschlagene Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz sollte eigentlich bereits im August im Kabinett verabschiedet werden, doch laut einem Bericht des „Spiegel“ sind die Verhandlungen ins Stocken geraten. ursprünglich wurde angenommen, dass der Entwurf einigungsfähig sei, aktuell scheinen jedoch keine Fortschritte gemacht zu werden.

Kritik von Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisiert, dass das Vorhaben aufgrund des Drucks der FDP verwässert werde. „Vor allem aufgrund des Drucks der FDP erwarten wir, dass der eigentlich sinnvolle Entwurf des BMEL bis zur Unkenntlichkeit verwässert wird“, sagte Luise Molling von Foodwatch. Die Organisation hat eine Studie vorgestellt, laut der 86 Prozent der Kindergetränke überzuckert sind, mit bis zu 26 Zuckerwürfeln pro Dose im Extremfall.

Notwendigkeit des Schutzes von Kindern vor ungesunder Werbung

Berthold Koletzko, Professor für Pädiatrie am Klinikum der Universität München und Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit, betont die Notwendigkeit des Schutzes von Kindern vor Werbung für ungesunde Produkte. „Es gibt einen weltweiten Konsens, dass Kinder vor Werbung für ungesunde Produkte geschützt werden müssen.“ Die Werbung für süße Produkte erhöhe den Konsum, präge fürs Leben und könne zu Krankheiten wie Adipositas oder Diabetes führen. Sein Rat ist eindeutig: „Kinder sollten Wasser trinken.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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