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Özdemir will auch Werbeverbote für Milch, Käse und Butter

Foto: Butterpreise im Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das von Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) geplante Werbeverbot für zuckerhaltige Produkte ist offensichtlich viel weitreichender als bisher angenommen. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf den Referentenentwurf.

Danach sind auch Werbeverbote für Milchprodukte, Brotarten sowie Obst- und Gemüsesäfte vorgesehen. So dürfen Milch und Milchgetränke, Getränke aus Soja, Nüssen oder Saaten weder Zucker noch Süßstoff enthalten, um beworben zu werden. Käse und Quark dürfen nur noch 20 Gramm Gesamtfett und 1,3 Gramm Salz enthalten (pro 100 Gramm), zitiert „Bild“ aus dem Entwurf. Bei Butter und weiteren Fettaufstrichen dürfen Produkte mit über 20 Gramm gesättigter Fettsäuren und 1,3 Gramm Salz (pro 100 Gramm) nicht beworben werden.

Bei Buttermilch, saurer Milch und saurem Rahm, Joghurt, Frischkäse, gesüßten Quarkzubereitungen etc. gilt diese Höchstgrenze bei 2,5 Gramm Fett und 10 Gramm Zucker (pro 100 Gramm). Ein Komplettverbot ist für die Bewerbung von Kuchen, süßen Keksen und ähnlichem Kleingebäck vorgesehen. Auch Teig zur Herstellung dieser Backwaren und gebackene oder gekochte Desserts sind davon betroffen. Zudem ist Schokolade (auch weiße) und andere Kakaoprodukte, Müsliriegel und süße Aufstriche von einer an Kinder gerichteten Bewerbung ausgeschlossen, zudem Speiseeis und Energydrinks.

Auch Knabberartikel dürfen keinen Zucker enthalten und nur noch 0,1 Gramm Salz (pro hundert Gramm), um nicht unter das Werbeverbot zu fallen. Säfte (100-prozentige Obst- und Gemüsesäfte, Säfte aus Saftkonzentraten) dürfen weder Zucker noch andere Süßungsmittel enthalten, um beworben zu werden. Auch verarbeitetes oder haltbar gemachtes Obst, Gemüse und verarbeitete oder haltbar gemachte Hülsenfrüchte darf nur noch zehn Gramm Zucker (pro 100 Gramm) enthalten, schreibt „Bild“ weiter. Das geplante Verbot soll für Werbung, „die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Kinder zum Konsum zu veranlassen oder darin zu bestärken.“ Betroffen sind zwischen 6 und 23 Uhr alle Medienarten und Werbemöglichkeiten, darunter Werbung im Hörfunk, Internet, in Zeitungen, auf Videoplattformen. Auch Außenwerbung und Sponsoring wird verboten. Vorgesehen sind Geldbußen von bis zu 30.000 Euro, heißt es laut „Bild“ in dem Entwurf.


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dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

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