Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat Ausnahmen vom Agrarstandard „GLÖZ 8“ eingeführt. Die Änderungen sollen Rückwirkend zum 1. Januar gelten und bieten den Landwirten mehr Flexibilität bei der Erfüllung des Standards.
Ausnahmen vom Agrarstandard ‚GLÖZ 8‘
Am vergangenen Freitag hat Cem Özdemir (Grüne), Bundeslandwirtschaftsminister, die „Zweite GAP-Ausnahme-Verordnung“ unterzeichnet. Mit dieser neuen Regelung können Landwirte den Agrarstandard ‚GLÖZ 8‘ nicht nur durch Nutzung von brachliegendem Ackerland und Landschaftselementen wie Hecken erfüllen, sondern auch durch den Anbau von Hülsenfrüchtler oder Zwischenfrüchten nach einer Hauptkultur. Die Regelung besagt außerdem, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei diesen Hülsenfrüchtlern oder Zwischenfrüchten verboten ist.
Konsequenzen für Betriebe
Die Bestimmung des Standards ‚GLÖZ 8‘ sieht vor, dass Betriebe in Deutschland mindestens vier Prozent ihrer Ackerflächen für diesen reservieren. Durch die neue Anrechnungsoption bekommen die Betriebe mehr Flexibilität bei der Umsetzung dieser Anforderung.
Auswirkungen auf die Öko-Regelungen
Die „Zweite GAP-Ausnahme-Verordnung“ beeinflusst auch die freiwilligen Öko-Regelungen. So ist es nun für die Öko-Regelung 1a (Brachflächen) nicht mehr zwingend erforderlich, zunächst vier Prozent Brachen oder Landschaftselemente zur Verfügung zu stellen. GLÖZ 8 kann stattdessen durch Ackerflächen mit Leguminosen, Zwischenfrüchten oder Landschaftselementen erfüllt werden. Bereits angelegte Ackerbrachen können in die Öko-Regelung eingebracht werden. Allerdings können Flächen mit Leguminosen, die für die Erfüllung von GLÖZ 8 genutzt werden, nicht gleichzeitig zur Erfüllung der Öko-Regelungen 2 (Vielfältige Kulturen) und 6 (Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel) berücksichtigt werden.
Genehmigung der Verordnung
Die Verordnung konnte eingeführt werden, nachdem die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten gegeben hatte, für GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024 Ausnahmen zuzulassen. Daraufhin hatte sich die Bundesregierung bereits im Februar auf die Umsetzung der Verordnung geeinigt. Der Bundesrat stimmte den Maßnahmen zu, wodurch die Verordnung dem Bundeskabinett erneut vorgelegt werden musste.
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