Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) plant hohe Bußgelder für illegale Kahlschläge in Wäldern. Die Gesetzesnovelle soll Wegweiser für den Klimaschutz aufstellen und die natürlichen Ressourcen Deutschlands schützen.
Strafen für ungenehmigte Kahlschläge
Laut dem Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) sollen unerlaubte Kahlschläge fortan mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden können. „Es ist verboten, einen Kahlschlag auf einer Fläche von mehr als einem Hektar ohne Genehmigung der zuständigen Behörde vorzunehmen“, zitiert das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ aus dem Gesetzentwurf des Ministeriums. Ein solcher Kahlschlag würde im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Waldes und seiner Ökosystemleistungen zuwiderlaufen. Als Ordnungswidrigkeit eingestuft, könne der Kahlschlag mit „einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro“ geahndet werden.
Ausnahmen und Ziele der Novelle
Für Flächen von mehr als einem Hektar soll die Regelung gelten. Ausnahmen sollen für das Fällen von Bäumen im Rahmen der „Pflege und Erhaltung von Flächen“ gemacht werden. Ursprünglich hatte das Ministerium sogar geplant, Kahlschläge als Straftat einzustufen.
Minister Özdemir will mit der Gesetzesnovelle die Voraussetzungen schaffen, dass die deutschen Wälder besser für den Klimaschutz gerüstet sind. Kahlschläge hätten ein besonders hohes Schädigungspotenzial, so das Ministerium, da sie „erhebliche und womöglich jahrzehntelange Folgewirkungen“ hätten. Der plötzliche Verlust des Kronendachs beeinträchtige die Ökosystemleistungen des Waldes sowie auch den Energie-, Stoff- und Wasserhaushalt der Waldfläche.
Digitale Routenplaner
Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf eine Regelung für auf Internetseiten oder Apps ausgewiesene Wander-, Reit- und Radwege. „Der Waldbesitzer und die zuständige Behörde können von einem digitalen Routenanbieter die Entfernung oder Änderung einer digital ausgewiesenen Route auf einer bislang weglosen oder pfadlosen Grundfläche im Wald verlangen.“
Zu den weglosen Grundflächen zählen in dem Gesetzentwurf auch sogenannte Rückegassen für den Einsatz von Forstmaschinen sowie Pirschpfade von Jägern. Auch Wildwechsel werden nicht als von vorneherein nutzbare Wege gezählt. Ziel der Regelung sei es, den „Wald und seine Ökosystemleistungen besonders in stark frequentierten Bereichen vor einer Überlastung in Folge einer übermäßigen Erholungsnutzung zu bewahren“.
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