Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hat eine Verordnung zur Bereitstellung von EU-Krisenhilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe, die von den Spätfrösten im April betroffen waren, auf den Weg gebracht. Die Hilfen, die insgesamt 46,5 Millionen Euro umfassen, sollen zielgerichtet an die betroffenen Betriebe ausgezahlt werden und können bis zum 8. Januar beantragt werden.
Frosthilfen für deutsche Betriebe
Die Verordnung, die noch im November in Kraft treten soll, ermöglicht es Betrieben, die durch die Spätfröste substantiell betroffen sind, zu Unterstützung zu kommen. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, sind Beihilfeberechtigt die Betriebe, die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt.
Verordnungsdetails und Auszahlungsprozess der Hilfen
Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Laut der Verordnung sollen die Länder die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.
Erhebliche Schäden durch Spätfröste
Die Spätfröste im April haben besonders in Ost- und Süddeutschland erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. Nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer beläuft sich die Schadenssumme auf rund 286 Millionen Euro. Es wird berichtet, dass die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 und 100 Prozent liegen, besonders betroffen sind Kernobst, Steinobst und Beerenobst. Auch der Weinbau hatte signifikante Schäden zu verzeichnen, hier liegen die Verluste laut Landwirtschaftsministerium im Bereich von 30 bis 100 Prozent.
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