(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Österreich will Hans Globke posthum Ehrenzeichen entziehen.
Österreich plant, dem ehemaligen Kanzleramtsminister Hans Globke posthum das Ehrenzeichen der Republik Österreich abzuerkennen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte, dass dies geschehen werde, sobald das entsprechende Gesetz in Kraft ist. Sie betonte, dass Globke niemals Ehrenzeichenträger der Republik Österreich hätte sein dürfen und dass die Aberkennung ein klares Signal sei. Die österreichische Regierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass Ehrenzeichen bei groben Verstößen gegen die Grundwerte der Gesellschaft auch posthum aberkannt werden können.
Globke erhielt Auszeichnung bereits 1956
Hans Globke hatte das Ehrenzeichen bereits im Jahr 1956 in Österreich erhalten. Später wurde ihm auch in Deutschland das „Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ verliehen. Bisher wurden in Deutschland zwei Personen das Bundesverdienstkreuz aberkannt, beide waren jedoch zum Zeitpunkt der Aberkennung noch am Leben.
Deutsche Regelung ermöglicht keine Aberkennung posthum
In Deutschland kann das Großkreuz des Verdienstordens einer bereits verstorbenen Person nicht aberkannt werden, da dies nach deutschem Recht nur lebenden Personen vorbehalten ist. Jüdische Verbände kritisieren diese Regelung seit Langem. Österreich plant nun, seine Aberkennungspraxis auch auf Verstorbene auszuweiten.