(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Mindestlohnkommission empfiehlt moderate Anhebung des Mindestlohns.
Die Mindestlohnkommission hat am Montag einen Vorschlag zur Anhebung des Mindestlohns in Deutschland vorgelegt. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll demnach zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. Der Ökonom Lars Feld, beratendes Mitglied der Mindestlohnkommission, geht davon aus, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Beschluss annehmen wird. Gleichzeitig rechnet Feld damit, dass zeitnah Forderungen der Gewerkschaften für eine erneute politische Erhöhung des Mindestlohns kommen werden.
Kaufkraftverlust soll durch moderate Anhebung ausgeglichen werden
Die vorgeschlagenen Steigerungen um knapp 3,5 Prozent in den nächsten beiden Jahren würden die Reallöhne für Arbeitskräfte, die zum Mindestlohn arbeiten, stabilisieren. Feld verteidigte den Beschluss der Kommission und betonte, dass der Kaufkraftverlust durch die umfangreiche gesetzliche Erhöhung als Kaufkraft sichernd anzusehen sei. Auch der Wirtschaftsweise Martin Werding lobte den Vorschlag und sieht die Mindestlohnkommission auf einem Kurs moderater Anhebungen zurückkehren.
Handelsverband fordert Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, rief die Bundesregierung dazu auf, dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zu folgen und die Unabhängigkeit der Kommission uneingeschränkt zu achten. Genth betonte, dass die Mindestlohnkommission sich bei ihrem Beschluss von sachlichen Kriterien habe leiten lassen, indem sie sich bei der Anhebung maßgeblich am Tarifindex orientiert habe. Unabhängig davon sei das wirtschaftliche Umfeld für den Einzelhandel weiterhin herausfordernd und jede Form der Kostensteigerung sei in diesem schwierigen Umfeld für viele Unternehmen schwer zu verkraften.