Der Oberste Gerichtshof der USA hat grünes Licht für systematische Streichungen in Wählerverzeichnissen in Virginia gegeben. Die rechtlichen Maßnahmen wurden von der republikanischen Regierung des Bundesstaates initiiert und durch die republikanischen Richter im Supreme Court durchgesetzt.
Supreme Court erlaubt Streichungen in Wählerverzeichnissen
Der Oberste Gerichtshof der USA, besser bekannt als Supreme Court, hat am Mittwoch entschieden, dass die Republikanische Regierung von Virginia systematische Streichungen in Wählerverzeichnissen vornehmen darf. Die Entscheidung wurde ohne Begründung getroffen. Gegen die Maßnahme stimmten die liberalen Richter des Gerichts.
Die Streichungen waren von dem republikanischen Governor von Virginia, Glenn Youngkin, angestoßen worden. Gegen diese Maßnahme hatten Wahlrechtsaktivisten und die Administration von Präsident Joe Biden Klage eingereicht.
Aufhebung der Entscheidung einer niedrigeren Instanz
Mit der Entscheidung hat der Supreme Court die vorherige Entscheidung einer niedrigeren Instanz rückgängig gemacht. Diese hatte gefordert, das Programm zur Streichung von Wählerdaten zu stoppen.
Das Nationale Wählerregistrierungsgesetz der USA verbietet es den Bundesstaaten normalerweise, innerhalb von 90 Tagen vor einer Wahl „systematisch“ Namen von „unzulässigen Wählern“ aus den offiziellen Wahlverzeichnissen zu entfernen. Virginia hatte genau 90 Tage vor der Wahl damit begonnen, 1.600 Personen aus dem Wählerregister zu streichen. Die Behörden behaupten, diese Personen seien keine US-Staatsbürger.
Mögliche Auswirkungen auf die Wahl
Die Entscheidung des Supreme Courts dürfte für das Wahlergebnis im Bundesstaat Virginia nur geringe Auswirkungen haben. Modellen zufolge gehen die 13 Stimmen der Wahlleute, die Virginia im aus 538 Wahlleuten bestehenden Electoral College zur Wahl des US-Präsidenten sendet, wahrscheinlich an die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris. Der ehemalige Präsident Donald Trump, der für die Republikaner antritt, liegt in den Umfragen deutlich zurück. Trotzdem bleibt unklar, ob andere Bundesstaaten das Urteil zum Anlass nehmen, kurzfristige Streichungen in ihren Wählerverzeichnissen vorzunehmen.
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