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Startseite AktuellNur noch hochwassersichere Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten erlaubt – Check für Häuser im Landkreis Osnabrück
AktuellLandkreis Osnabrück

Nur noch hochwassersichere Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten erlaubt – Check für Häuser im Landkreis Osnabrück

von PM 5. Dezember 2022
von PM 5. Dezember 2022
(Symbolbild) Hochwasser
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(Symbolbild) Hochwasser

Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten dürfen nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 1. Januar 2023 nur noch dann betrieben werden, wenn sie hochwassersicher sind. Welche Häuser gefährdet sind, können Eigentümer online checken.

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser eines Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden können. Per Verordnung wurden sie festgesetzt. Dort müssen Heizölanlagen ab Januar so aufgestellt sein, dass sie entweder vom Hochwasser nicht erreicht werden können oder inklusive ihrer Anlagenteile durch geeignete Verankerungen so gesichert sind, dass sie bei einem Hochwasserereignis ihre Lage nicht verändern oder aufschwimmen können. Sie müssen also dem Wasserdruck bei Hochwasser standhalten. Außerdem muss sichergestellt sein, dass über Be- und Entlüftungs-, Füll- oder Entnahmeleitungen sowie sonstige Öffnungen kein Wasser eindringen kann. Der Neubau von Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten ist bereits seit einigen Jahren verboten.

Ob das eigene Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt, können Eigentümer über den digitalen Umweltatlas des Landkreises Osnabrück erfahren. Hier kann die Anschrift eingegeben werden und im Unterpunkt Wasser-Überschwemmungsgebiete wird dann angezeigt, ob ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Anschließend wird schraffiert oder umrandet gezeigt, ob das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

Prüftermin wird vom Landkreis empfohlen

Da die Beschaffenheit und der Umrüstungsbedarf der Heizölanlagen sehr unterschiedlich sein können und die Anlagen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ohnehin einer Prüfpflicht durch einen zugelassenen Sachverständigen unterliegen, empfiehlt die untere Wasserbehörde den betroffenen Grundstückseigentümern, einen Prüftermin mit dem Sachverständigen zu vereinbaren. Ein möglicher Umrüstungsbedarf kann dann vor Ort besprochen und anschließend umgesetzt werden.

Die Untere Wasserbehörde ist für weitere Auskünfte zu den gesetzlichen Verpflichtungen telefonisch unter 0541 501-4604 erreichbar. Hier können auch Auskünfte zur Lage eines Grundstückes in einem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet und zu den in der Region tätigen zugelassenen Sachverständigen gegeben werden.

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PM

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