Der NRW-Städtetag fordert von der Landesregierung gesetzliche Standards für die Offenen Ganztagsschulen (OGS). Sie argumentiert, dass die festgelegten „fachlichen Grundlagen“ alleine ohne gesetzliche Regelungen ungenügend sind und befürchtet Mängel in der Qualität der Betreuung.
Forderung nach gesetzlichen Standards
Thomas Kufen, der Vorsitzende des NRW-Städtetags und Oberbürgermeister von Essen (CDU), äußerte seine Sorge gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. „Die vom Kabinett beschlossenen fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs dürfen auf keinen Fall das letzte Wort gewesen sein“, sagte er. Kufen forderte, dass das Land mit einem Ausführungsgesetz klare gesetzliche Grundlagen schafft.
Bedenken von Fachleuten
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die in NRW die meisten Ganztagsangebote organisiert, teilt diese Bedenken. „Sämtliche Hoffnungen auf bessere Rahmenbedingungen für einen qualitativ guten Ganztag in ganz NRW sind nun hinfällig“, klagte deren OGS-Experte Tim Rietzke. Er kritisierte den Mangel an Vorgaben für Räume, Personalschlüssel, Gruppengrößen, Ernährung oder die fachliche Qualifizierung des OGS-Personals.
Antwort der Landesregierung
Dorothee Feller, NRW-Schulministerin (CDU), versuchte der Kritik entgegenzuwirken. Aus ihrer Sicht stellen die „fachlichen Grundlagen“ lediglich einen ersten Schritt dar. Der Sprecher des Ministeriums versicherte, dass an „weiteren Umsetzungsregelungen“ gearbeitet wird.
Ausbau der OGS-Plätze
Das Schulministerium argumentiert, dass das Land NRW die Kommunen beim OGS-Ausbau verlässlich unterstützt. Im laufenden Schuljahr 2023/24 fördert die Regierung 392.500 OGS-Plätze und im kommenden Schuljahr 2024/25 sollen es 430.500 Plätze sein. Beide, das Land und die Kommunen, sehen den OGS-Ausbau als „große Kraftanstrengung“. Laut der Landesregierung könnte der Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung in NRW erfüllt werden, wenn das aktuelle Ausbautempo beibehalten wird.
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