Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), äußert Kritik am Auftritt eines Taliban-Funktionärs in einer Kölner Ditib-Moschee und fordert eine stärkere Positionierung von Sicherheitsbehörden und der Bundesregierung. Liminski appelliert auch an die Ditib, sich klar gegen Antisemitismus zu positionieren und das Existenzrecht Israels zu unterstützen.
Kritik an Auftritt eines Taliban-Funktionärs
Der Chef der NRW-Staatskanzlei und Minister für Internationales, Nathanael Liminski, kritisiert den Auftritt eines Taliban-Funktionärs in einer Ditib-Moschee in Köln. “Man darf sich nichts vormachen: Der offenkundige Versuch einer Machtdemonstration der Taliban durch den Auftritt ihres Vertreters in Köln ist eine gezielte Provokation”, sagte er der “Rheinischen Post”. Liminski argumentiert, dass solche Provokationen eine Herausforderung für die offene Demokratie darstellen und ernst genommen werden müssten.
Aufforderung an Bundesregierung und Sicherheitsbehörden
Zudem fordert Liminski von der Bundesregierung mehr als nur Verurteilungen der Taliban. “Es muss das Ziel sein, dass die Sicherheitsbehörden solche Auftritte von Vertretern islamistischer Terror-Regime unterbinden.” Er bringt auch die Frage auf, ob die Bundesregierung Hilfen für Afghanistan vor dem Hintergrund von Taliban-Propaganda “ernsthaft hinterfragen” müsse.
Forderung an Ditib
Darüber hinaus fordert der CDU-Politiker, dass die Ditib, eine Organisation in Verbindung mit dem türkischen Präsidenten und dem Chef der Diyanet, sich klar gegen Antisemitismus positioniert und das Existenzrecht Israels unterstützt. “Wenn der Chef der Diyanet und auch der türkische Präsident Israel-Hass und Juden-Hetze verbreiten, können die Menschen in Deutschland erwarten, dass sich eine verbundene Organisation wie die Ditib klar und deutlich davon distanziert. Eine weitere Mitwirkung an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts ist nur möglich, wenn die Ditib sich zum Existenzrecht Israels und gegen Antisemitismus bekennt. Antisemitismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.”
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