In Reaktion auf antisemitische Demonstrationen und Vorfälle in Deutschland fordert der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst eine Verschärfung der Gesetze gegen Antisemitismus und Israel-Hass. Des Weiteren stellt er jüngst eine Bundesratsinitiative vor, welche das Einbürgerungsgesetz präzisieren soll: Wer deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will, soll sich zum Existenzrecht Israels bekennen müssen.
Verschärfung von Gesetzen und Einbürgerungsbedingungen
Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, vertritt die Ansicht, dass das Bekenntnis zum Schutz Israels ein zentrales Element des „Deutschseins“ ist. „Ein Grundwert unseres Landes ist das Bekenntnis zum Schutz Israels, es gehört für mich zum Deutschsein dazu“, äußerte er gegenüber der „Bild“. Er ist überzeugt, dass Menschen nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen sollten, wenn sie sich auch zum Existenzrecht Israels bekennen.
Wüst möchte außerdem, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung künftig bundesweit auf die Leugnung des Existenzrechts Israels ausgedehnt wird. Dies bedeutet, dass Parolen wie „From the river to the sea, Palestine will be free“, die eine Zerstörung Israels implizieren, künftig ähnlich der Leugnung des Holocausts geahndet werden können.
Parität mit Holocaust-Leugnung
Die Ablehnung des Existenzrechts Israels kann laut Wüst mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. „Die Leugnung des Existenzrechts Israels ist genauso menschenverachtend wie die Leugnung des Holocaust. Deswegen sollte sie auch genauso strafbar sein“, forderte Wüst gegenüber der Zeitung. Diese Aussage verdeutlicht die Dringlichkeit der Angelegenheit und das Bemühen, Antisemitismus und die Leugnung des Existenzrechts Israels entschieden zu bekämpfen.
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