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Startseite Deutschland & die WeltNRW-Ministerin fordert Rechtsanspruch auf Gewaltschutz
Deutschland & die Welt

NRW-Ministerin fordert Rechtsanspruch auf Gewaltschutz

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Januar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Januar 2025
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NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) fordert einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt etablieren soll.

Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe

Josefine Paul, Familienministerin in Nordrhein-Westfalen, betonte in einem Interview mit „Ippen-Media“ die Dringlichkeit eines Rechtsanspruchs: „Jede dritte Frau erfährt in ihrem Leben mindestens einmal physische oder sexuelle Gewalt. Das ist nicht hinnehmbar – jede Frau und jedes Mädchen, das von Gewalt betroffen ist, ist eine zu viel. Mädchen und Frauen haben ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Wir brauchen jetzt aber auch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“ Diese Forderung stellt sie im Kontext eines Gesetzentwurfs, der die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen beschäftigt.

Finanzierung von Hilfsangeboten

Am Montag fand eine Anhörung im Familienausschuss des Bundestages in Berlin statt, um den Entwurf eines Gewalthilfegesetzes zu diskutieren. Ziel des Gesetzes ist es, die finanzielle Grundlage für Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser bundesweit zu sichern. Die steigende Zahl von Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland unterstreicht die Notwendigkeit dieses Gesetzesvorhabens. Paul bemerkte: „Es besteht jetzt noch die Chance, dieses wichtige Vorhaben auf den Weg zu bringen. Wir haben in den Ländern bereits eine breit aufgestellte Gewalthilfestruktur. Trotzdem müssen wir zur nachhaltigen Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt weitere Schritte gehen.“

Unterstützung durch den Bund

Die Istanbul-Konvention des Europarats, ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, bildet den rechtlichen Rahmen für diese Bemühungen. Paul äußerte ihre Zustimmung zur Beteiligung des Bundes: „Dass der Bund nun hier Verantwortung übernehmen und sich auch finanziell beteiligen will, ist gut und wichtig.“ Diese Haltung wird auch von der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister geteilt, die das Vorhaben bei ihrer letzten Tagung unterstützte. Paul schließt mit der Feststellung, dass „Gewaltschutz und Gewalthilfe gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, die wir gemeinsam umsetzen müssen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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