Der Staatskanzleichef von Nordrhein-Westfalen (NRW), Nathanael Liminski (CDU), lobt die polnische Migrations- und Flüchtlingspolitik als beispielhaft. Liminski betont die Notwendigkeit eines realistischen Umgangs mit Migrationsfragen und sieht Polen als Vorbild für zupackende Solidarität und nüchterne Klarheit.
Polnische Migrationspolitik als Vorbild
Nathanael Liminski, der Chef der Staatskanzlei von NRW und Minister für Europaangelegenheiten, äußerte sich kurz vor seiner Polenreise in hohem Maße lobend über die Migrations- und Flüchtlingspolitik des Landes. Laut einem Interview in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ sagte Liminski: „Wir können in Deutschland beim Thema Migration von der nüchternen Klarheit der Polen lernen.“
Offene Artikulation gesellschaftlicher Probleme
Liminski hob hervor, dass gesellschaftliche Probleme, die mit „ungesteuerter illegaler Migration“ einhergehen, offen ausgesprochen werden müssten. „Dabei behalten die Polen einen realistischen Blick darauf, dass Migration von anderen Staaten als Waffe oder Druckmittel eingesetzt wird, etwa von Russland, Weißrussland oder der Türkei.“
Polens Rolle in der Flüchtlingshilfe
Der CDU-Politiker lobte auch Polens Umgang mit der Aufnahme und Integration von Ukrainern, den er als „zupackende Solidarität“ bezeichnete. Liminski hervor, dass Polen eine „tatkräftige Hilfe für die Schutzbedürftigen und die unverstellte Offenheit im Umgang mit den gesellschaftlichen Herausforderungen durch unkontrollierte Migration“ zeige.
Realistischer Blick auf Bedrohungen
Darüber hinaus hebt der Minister hervor, dass Polen einen „realistischen Blick“ auf die Bedrohung durch Russland habe. Liminski zufolge behalten die Polen dieses Bewusstsein trotz der Herausforderungen, die mit der Migration verbunden sind, bei.
Begriffsbestimmung in der Migrationsdebatte
In der Migrationsdebatte werden die Begriffe „illegalen Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, kann Asylanträge erst nach der Einreise stellen und gilt daher zunächst als illegal eingereist. Sobald die Anträge genehmigt sind, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.
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