Die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat nach der Flüchtlingswelle 2015/16 insgesamt 25 Bundesimmobilien als Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet, sich die Kosten in Höhe von 117 Millionen Euro jedoch nicht vollständig vom Bund erstatten lassen. Nur 9,8 Millionen Euro wurden von der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ausgezahlt, woraufhin das Flüchtlingsministerium Josefines Pauls (Grüne) das Vorgehen verteidigt hat.
Erstattung der Herrichtungskosten bleibt aus
Josefine Paul, Ministerin für das Flüchtlingsministerium in NRW, erklärte, dass die restlichen Erstattungen aus verschiedenen Gründen noch nicht stattgefunden hätten. „Teilweise hat die Bezirksregierung die Erstattung schon beantragt, jedoch ist noch keine Erstattung durch die Bima erfolgt, teilweise konnte noch kein Antrag auf Erstattung gestellt werden, da von dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW noch keine prüffähigen Rechnungen vorgelegt wurden,” so Paul. Sie fügte hinzu, dass die Rechnungen von den Bezirksregierungen noch vorbereitet werden müssten, bevor ein Antrag gestellt werden könne.
Uneinheitliche Meinungen zur Kostenabwicklung
Obwohl es einen engen Austausch zwischen Bezirksregierung und Ministerium gibt und die Abrechnungsprozesse im Rahmen des Controllings eng begleitet werden, hält Lisa-Kristin Kapteinat, SPD-Fraktionsvize, diese Vorgehensweise für unzureichend. „Für eine Landesregierung, die ständig nach dem Bund ruft, ist das ziemlich entlarvend,” moniert Kapteinat. Sie kritisiert weiter, dass die Landesregierung in Berlin rund 100 Millionen Euro liegen lässt, während Kitas, Offene Ganztagsschulen und Pflegeeinrichtungen dringend finanzielle Unterstützung benötigen. Sie fordert, dass die Landesregierung aktiv wird und das Geld nutzt: “Die Landesregierung muss nur den Schlüssel zur Schatulle umdrehen”, so Kapteinat. “Aber selbst das bekommt sie nicht hin. Es ist schon ungeheuerlich, wie leichtsinnig die Ministerin damit umgeht. Ich hoffe, dass das mit Herrn Mathies als Flüchtlingsbeauftragtem jetzt schnell geregelt wird.”
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