Die Pläne des Finanzministers von Nordrhein-Westfalen, Marcus Optendrenk (CDU), unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien ab 2025 zu ermöglichen, stossen bei den Kommunen auf praktische Probleme. Christoph Landscheidt (SPD), Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, weist auf technische, logistische und verfassungsrechtliche Bedenken hin.
Durchführbarkeitsprobleme bei neuer Grundsteuerregelung
Christoph Landscheidt (SPD), Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, äußerte seine Bedenken gegenüber der “Rheinischen Post”. Er kritisierte, dass die Kommunen frühzeitig auf die potenziellen Probleme der Grundsteuerreform hingewiesen und Korrekturen gefordert hätten: “In den meisten Städten und Gemeinden wird es allein technisch nicht möglich sein, bis 2025 ein neues System mit differenzierten Hebesätzen ans Laufen zu bringen.”
Verfassungsrechtliche Bedenken und Forderungen
Neben den technischen Herausforderungen sehen die Kommunalverbände auch verfassungsrechtliche Risiken. Sie argumentieren, dass ein differenziertes Hebesatzrecht Klagen bei gemischt genutzten Grundstücken fördern könnte: “Mit einem differenzierten Hebesatzrecht würde sich eine weitere Flanke für neue Widerspruchs- und Gerichtsverfahren auftun.” Daher fordert Landscheidt eine landesweite Regelung mit einheitlichen Messzahlen.
Reaktion des Finanzministeriums
Das NRW-Finanzministerium bleibt trotz der Kritik gelassen. Eine Sprecherin von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) betonte, dass die Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer jährlich anpassen könnten: “Diesen Beschluss können die Gemeinden bis zum 30. Juni eines Jahres treffen und die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar des Jahres anpassen.”
Die Diskussion anscheinend noch nicht beendet. Ob eine landesweite Regelung kommt oder ob die Kommunen sich auf individuelle Anpassungen einstellen müssen, bleibt abzuwarten.
✨ durch KI bearbeitet, .