Wegen der Zahlreichen Asylverfahren, die vor Gericht Landen, werden in NRW drei zusätzliche Asylkammern an den Verwaltungsgerichten gegründet – und zwar in Köln, Minden und Gelsenkirchen. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf Angaben aus dem NRW-Justizministerium.
„Nach dem Ergebnis unserer Gespräche mit der Gerichtsbarkeit werden die drei neuen Asylkammern in Köln, Gelsenkirchen und Minden ausschließlich Asylverfahren bearbeiten“, sagte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne). „Insgesamt hat NRW damit ab Januar sechs reine Asylkammern: eine in Düsseldorf, eine in Minden, eine in Gelsenkirchen, eine in Münster und zwei in Köln. Wir haben das alles im Dialog und im Einvernehmen mit den Verwaltungsgerichten organisiert: die Verteilung der Kammern auf die Gerichte und auch die Zuständigkeiten für die Herkunftsländer.“
Wie die „Rheinische Post“ weiter berichtet, werden mit den drei neuen Kammern insgesamt neun zusätzliche Richterstellen und sechs Stellen für Mitarbeiter in den Geschäftsstellen geschaffen. Außerdem soll es demnach im kommenden Jahr mehr Personal für die Radikalisierungsprävention in Gefängnissen geben. Insgesamt würden 45 neue Stellen geschaffen: „30 Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst und 15 im Sozialdienst“, so Justizminister Limbach. „Die neu eingestellten Bediensteten werden für die Radikalisierungsprävention speziell fortgebildet, und generell sensibilisieren wir unsere Bediensteten für Alarmsignale: Woran erkenne ich Radikalisierung? Auf welche Zeichen, Symbole oder welches Verhalten muss ich achten? Entsteht in einer Haftabteilung eine Subkultur, die aufgebrochen werden muss, indem man zum Beispiel Gefangene anderswohin verlegt oder gezielt anspricht?“
Der Minister erklärte: „Unsere Justizvollzugsanstalten dürfen kein Hort für extremistische Entwicklung sein. Wir müssen alles tun, um das zu verhindern. Das bietet uns außerdem die Chance, Menschen, die schon Radikalisierungstendenzen zeigen, wieder zurückzuholen.“
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