In Deutschland stehen Tausende Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, während die Zahl der tatsächlichen Organspenden weit hinter dem Bedarf zurückbleibt. Vor den Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz plädiert Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eindringlich für eine gesetzliche Änderung.
Drängender Organmangel
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat vor den Beratungen über das Transplantationsgesetz auf den akuten Organmangel in Deutschland hingewiesen. „In Deutschland warteten Ende 2023 rund 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan. Im gesamten Jahr 2023 wurden aber nur 2.900 Organe von 965 Menschen gespendet“, sagte Laumann der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Die Folge des Organmangels seien Todesfälle auf der Warteliste sowie unzumutbar lange Wartezeiten und erhebliche Einschränkungen in der Lebensqualität der Betroffenen.
Unzureichende Dokumentation
Laumann hebt hervor, dass Bund und Länder in den vergangenen Jahren verstärkt über Organspende aufgeklärt haben. Dennoch sei das zentrale Problem der fehlenden Dokumentation bisher nicht gelöst worden. „Nur rund 40 Prozent der Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende dokumentiert“, betonte Laumann in der „Rheinischen Post“. Gleichzeitig zeigen Umfragen eine hohe Zustimmung zur Organspende mit mehr als 80 Prozent.
Plädoyer für die Widerspruchsregelung
Für Karl-Josef Laumann ist die Entscheidung zur Organspende eine zutiefst persönliche Angelegenheit, die jeder Erwachsene treffen sollte. „Ich bin der Meinung, dass es einem erwachsenen Menschen zuzumuten ist, die Entscheidung über eine Organspende für sich zu treffen – wobei ich ganz klar sage, dass jede Entscheidung, egal ob Ja oder Nein, in jedem Fall moralisch und in jeder Hinsicht vollkommen in Ordnung und integer ist.“
Laumann spricht sich deutlich für die Einführung der Widerspruchslösung aus und sieht darin einen Ausdruck der Solidarität über den Tod hinaus. „Die Frage, dass man zu Lebzeiten entscheidet, dass nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, damit andere Menschen wieder eine höhere Lebensqualität haben, ist aus meiner Sicht ein über den Tod hinaus geltender Liebesbeweis an die Menschheit“, erklärt er abschließend.
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