In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskabinett das erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes beschlossen. Das Gesetz soll in dieser Woche in den Landtag eingebracht werden und nach Darstellung der Landesregierung eine Lücke im bestehenden Schutz vor Diskriminierung schließen. Während Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) von einem Meilenstein spricht, kommt aus Opposition und Beamtenbund scharfe Kritik.
NRW plant eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz
NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) kündigte in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) an, das vom NRW-Landeskabinett beschlossene Antidiskriminierungsgesetz werde in dieser Woche in den Landtag eingebracht. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nur im Stadtstaat Berlin.
„Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“, sagte Schäffer der WAZ. Sie erinnerte an das kürzlich veröffentlichte Sozio-Ökonomische Panel der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Demnach haben etwa 13 Prozent der Menschen in Deutschland, darunter besonders viele mit Migrationshintergrund, schon Alltagsdiskriminierung erlebt.
Schutzlücke beim Kontakt mit Behörden
Laut der Ministerin werde mit dem LADG eine Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geschlossen. Das AGG schützt bei privatrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Streit mit einem Arbeitgeber, Vermieter oder einem Fitness-Studio über Diskriminierung. Wenn ein Bürger im Kontakt mit staatlichen Behörden diskriminiert werde, helfe ihm das AGG aber nicht, so Schäffer.
Sie betonte gegenüber der WAZ, dass mit diesem Gesetz nicht einzelne Lehrkräfte oder Polizisten an den Pranger gestellt werden sollten. Klagen gegen Diskriminierung richteten sich gegen die staatliche Institution, also zum Beispiel eine Schule oder eine Polizeibehörde.
Kritik von Beamtenbund und Opposition
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) in NRW und die Opposition im Landtag kritisieren das Landesantidiskriminierungsgesetz scharf. Sie warnen vor einem Generalverdacht gegenüber Beschäftigten in Behörden und vor einer unnötigen Bürokratie. Nach ihrer Darstellung sei die Zahl der Diskriminierungs-Fälle in Behörden zudem so gering, dass ein solches Gesetz unnötig sei.
Besonders heftig kritisiert wird, dass künftig schon Indizien, die auf eine Diskriminierung hindeuten, ausreichen sollten, um die Beschuldigten zur Beweisführung zu zwingen, dass es keine Diskriminierung gegeben habe. Dies kehre die Beweislast um.
Verena Schäffer bestreitet das in der WAZ: „Wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht das Gesetz eine Beweislasterleichterung vor. Indizien müssen eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen.“ Bloße Vermutungen oder pauschale Vorwürfe reichten definitiv nicht aus.
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