In Nordrhein-Westfalen wird über die Auslegung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit debattiert. Die ehemalige Bundesjustizministerin und aktuelle NRW-Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert eine engere Auslegung des Rechts, während andere Politiker die geltenden Regelungen verteidigen.
Debatte über Auslegung der Versammlungsfreiheit
Im Zusammenhang mit einer umstrittenen Kundgebung in Essen vom 3. November plädiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine strengere Handhabung des Versammlungsrechts. „Wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse „geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht“, sagte sie dem WDR-Politmagazin „Westpol“. Sie bezieht sich dabei auf Artikel 8 des Grundgesetzes, der festlegt, dass „Alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Gegenstimmen zu Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag
Benjamin Limbach (Grüne), NRW-Justizminister, widerspricht Leutheusser-Schnarrenberger und verweist auf das geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, das „jeder Person das Recht zu friedlichen Versammlungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit“ gibt. Generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer hält er für „rechtlich unzulässig“, praktisch „nicht realisierbar“ und „die falsche Reaktion“. Das entscheidende Kriterium sei „die Friedlichkeit der Versammlungen“, nicht die Staatsangehörigkeit der Teilnehmer.
Reul plant schärfere Auflagen für Demonstrationen
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) beabsichtigt, die Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen zu verschärfen und lässt derzeit prüfen, ob auf Transparenten und Plakaten nur noch die deutsche Sprache verwendet werden darf. Ziel ist es, dass die Polizei Parolen und Forderungen schneller bewerten und gegebenenfalls eingreifen kann.
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