Ärzte in Notdienstpraxen sollen in bestimmten Fällen künftig selbst Medikamente an Patientinnen und Patienten abgeben dürfen. Das sieht ein neuer Entwurf zur Notfallreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, über den der Newsletter "Gesundheit" des "Politico" berichtet. Ziel ist es demnach, die Arzneimittelversorgung im Notfall zu erleichtern, ohne die Rolle der Apotheken grundsätzlich infrage zu stellen.
Geplantes Abgaberecht für Notdienstpraxen
Nach dem auf den 31. März datierten Dokument werde Ärzten von Notdienstpraxen „in bestimmten eng begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung“ ihrer Patienten die „Abgabe von Arzneimitteln für den akuten Bedarf gestattet“. Dies solle helfen, die Versorgung mit Arzneimitteln zu erleichtern.
Im Arzneimittelgesetz werde dafür ein Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln für Ärzte der Notdienstpraxis eines Integrierten Notfallzentrums „vergleichbar mit der bereits bestehenden Abgabemöglichkeit für Arzneimittel durch Krankenhausapotheken im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung geschaffen“. Auch apothekenpflichtige Medizinprodukte sollen abgegeben werden können.
Die Abgabe soll jedoch nur erlaubt sein, „wenn die erforderliche Versorgung der Patientin oder des Patienten über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann“. Sollte in der Umgebung noch eine Apotheke geöffnet haben, muss der Patient also dorthin geschickt werden.
Enge Grenzen für den Notfall
Außerdem ist die ärztliche Abgabe nur erlaubt, wenn die Anwendung des Medikaments unverzüglich erfolgen muss. Als Beispiel nennt das Gesundheitsministerium eine dringende Antibiotika- oder Schmerztherapie. Die abgegebene Menge darf nur zur Überbrückung von maximal drei Tagen dienen. Grundsätzlich ausgenommen sind Betäubungsmittel. Die Versorgung mit diesen hat „weiterhin über eine Apotheke zu erfolgen.“
In Deutschland ist es den Medizinern bislang grundsätzlich nicht gestattet, Medikamente an Patienten weiterzugeben. Die Trennung zwischen Arzt und Apotheke soll Interessenkonflikte bei der Verschreibung vermeiden. Mit Warkens Plan würde sich das ändern.
Warnung der Apothekerverbände
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte im Dezember vor „Parallelstrukturen“ in der Arzneimittelabgabe gewarnt. „Die Notfallreform darf nicht die Stärke der wohnortnahen Apotheken schwächen. Eine sichere und schnelle Arzneimittelversorgung im Notfall ist nur durch Apotheken vor Ort möglich“, schrieb die ABDA in einem Positionspapier zum ersten Referentenentwurf.
Das Bundeskabinett soll sich Ende April mit Warkens Notfallreform befassen.
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