Zu einer potenziellen Reform der Schuldenbremse äußerte sich der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) offen. Er sieht es als sinnvoll an, Anpassungen zu erwägen, um etwa investive und konsumtive Ausgaben oder durch Notlagen begründete Ausgaben flexibler zu handhaben.
Offenheit für Reform der Schuldenbremse
Norbert Lammert (CDU), der ehemalige Bundestagspräsident, erklärte gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online, dass eine Reform der Schuldenbremse in Betracht gezogen werden könnte. Er stellte fest: „Es sei durchaus sinnvoll, über Anpassungen nachzudenken, also ob die Schuldenbremse unterschiedslos für investive wie konsumtive Ausgaben gelten muss oder ob durch Notlagen begründete Ausgaben im gleichen Jahr und keinen Monat länger erfolgen müssen.“
Lammert betonte jedoch, dass es zweckmäßig sei, eine Schuldenaufnahme verfassungsrechtlich zu begrenzen.
Gegenstimme zur Einführung der Schuldenbremse
Als weiteren wichtigen Punkt führte der heutige Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung an, dass er früher als Abgeordneter im Bundestag gegen die Einführung der Schuldenbremse gestimmt hatte. Seine Begründung für dieses Votum war, dass die Schuldenbremse damals im Kontext einer nach seiner Ansicht nicht gelungenen Föderalismusreform eingeführt wurde: „Sie wurde damals mit einem riesigen Paket von Verfassungsänderungen im Kontext einer Föderalismusreform eingeführt, die ich im Ganzen nicht gelungen fand.“ Weiterhin erklärte er: „Sie habe einmal mehr dazu geführt, dass Zuständigkeiten der Länder zugunsten des Bundes mit der Aussicht auf Finanzzuweisungen abgetreten wurden. Das sah ich nicht erst mit der damaligen Föderalismusreform kritisch.“
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