Die Stadt Osnabrück schreibt in den kommenden Tagen alle Hundehalter an, die ihren Hund noch nicht im Zentralen Register angemeldet haben. Seit Juli 2013 gibt es dieses Register in Niedersachsen, in dem sich alle Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihrem Haustier registrieren müssen.
Melanie Brüggemann hat für HASEPOST dazu einen Kommentar geschrieben:
Aus Sicht des Hundehalters kann nicht nachvollzogen werden, warum ein zusätzliches Melderegister – neben der Erfassung der Daten bei den kommunalen Behörden für die Hundesteuer – nun zusätzliche Kosten verursacht.
Es müsste doch ein Einfaches sein – in der heutigen vernetzten Zeit – die Daten ämterübergreifend weiterzureichen. Auch dass es sich bei dem Melderegister um ein Privatunternehmen handelt, getragen von den Kommunen, hat einen faden Beigeschmack.
Für den Tierhalter indes hat dieses Register keinerlei Nutzen , sorgt aber für Kosten – die wie oben erwähnt – in Kanäle fließen, die künstlich geschaffen erscheinen. Leider fühlen sich die Kommunen scheinbar nicht befähigt, über den Sinn und Nutzen diese Registers umfangreich zu informieren (geschweige denn über die Sicherheit der abgegebenen Daten) , wohl aber werden Drohungen ausgesprochen, die bei Nichteintragung Bussgelder bis zu 10.000,- vorsehen
Hintergrund: Worum geht es bei der Hunderegister-Pflicht?
Die Stadt Osnabrück argumentiert, dieses rein niedersächsische und obendrein noch kostenpflichtige Register diene vorrangig dazu Hunde identifizieren zu können und den Halter oder die Halterin zu ermitteln – zum Beispiel, wenn ein Hund entlaufen ist. In Auftrag gegeben wurde das Zentrale Register vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Anmeldung beim Niedersächsischen Hunderegister kostet zwischen 14,50 Euro (online) und 23,50 Euro. Auf diesen Preis wird zusätzlich Mehrwertsteuer aufgeschlagen, da die durchführende Firma GovConnect GmbH sich zwar in Besitz zahlreicher Gemeinden in Niedersachsen befindet, aber eben selbst keine Behörde ist und gewinnorientiert arbeitet.
Bislang nur jeder vierte Osnabrücker Hund registriert
Nach Angaben der Stadtverwaltung ist nur jeder vierte der rund 6.000 in Osnabrück gehaltenen Hunde im Zentralen Register des Landes gemeldet. Die Stadt Osnabrück wird daher in den nächsten Tagen alle Hundehalter, die ihren Hund noch nicht im Zentralen Register angemeldet haben, anschreiben und zur Anmeldung auffordern.
Eine automatische Anmeldung zusammen mit der Hundesteueranmeldung ist ebenso nicht vorgesehen, wie ein Abgleich der Daten mit dem bundes- und europaweit aktiven Tasso-Tierregister, das sich rein aus Spenden finanziert.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden von der Osnabrücker Stadtverwaltung gebeten, ihrer Meldepflicht bis zum 20. November nachzukommen. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Foto: Auch Redaktionsbulldogge Frida ist bei TASSO registriert, dafür gab es sogar kostenlos die inzwischen etwas verkratzte rote Marke. Für die Registrierung bei der kommerziellen Gemeinde-Tochter gab es nur eine Rechnung.